Eine MA möchte nach 25 Arbeitsjahren kündigen. Sie ist am 01.09.2011 25 Jahre dabei.
Ihre Kündigung kommt zum 30.09.2011. Hat Sie Anpruch auf das Geld für 25 Jahr Betriebszugehörigkeit? Ist es besser einen Aufhebungsvertrag zu machen, wenn Sie bereits neue Arbeit hätte. So ist Sie an der Kündigungsfrist von 7 Monaten nicht gebunden.