Erstellt am 08.08.2011 um 14:03 Uhr von Kölner
@Kaktus
Warum soll ein AG in diesen Fällen Geld (Abfindung) zahlen? Der AN will doch kündigen, nicht der AG...
..was sind das für Fragen?
Erstellt am 08.08.2011 um 14:10 Uhr von docpille
Abfindung oder Jubiläum ??
bei uns wird auch für 25 Jahre (Jubi)gezahlt,aber das kann uns nur kaktus sagen
Erstellt am 08.08.2011 um 14:30 Uhr von charlot
...im Gegenteil, wenn er keinen neuen Job hat und sich arbeitssuchend/ -los meldet bekommt er auch noch eine Sperre
Erstellt am 09.08.2011 um 08:05 Uhr von Kaktus
Ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ja es ist das Jubiläumsgeld für 25 Jahre.
Naja, es ist alles in den selben Monat, daher meine Frage.
Erstellt am 09.08.2011 um 12:43 Uhr von neskia
"So ist Sie an der Kündigungsfrist von 7 Monaten nicht gebunden. "
Kaktus, ist sie das?
Erstellt am 09.08.2011 um 13:28 Uhr von Kaktus
Bei einem Aufhebungsvertrag ist sie nur an 14 Tagen gebunden. Bei einer Kündigung nach 25 Arbeitsjahren hat sie eine Kündigungszeit von 7 Monaten.
Ich habe mich belesen im TVöD Band 2 unter den § 23 Abs.3 und § 34 Abs.3. Jedoch hängt es vom AG ab, ob er bei dem Aufhebungsvertrag zustimmt.
Das Jubiläumsgeld steht ihr zu. Danke für alle, die geantwortet haben.
Ich denke, ich brauch nun keine unterstützung mehr zu diese Fragen.
Danke!