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Kündigung oder Aufhebungsvertrag

K
Kaktus
Nov 2016 bearbeitet

Eine MA möchte nach 25 Arbeitsjahren kündigen. Sie ist am 01.09.2011 25 Jahre dabei. Ihre Kündigung kommt zum 30.09.2011. Hat Sie Anpruch auf das Geld für 25 Jahr Betriebszugehörigkeit? Ist es besser einen Aufhebungsvertrag zu machen, wenn Sie bereits neue Arbeit hätte. So ist Sie an der Kündigungsfrist von 7 Monaten nicht gebunden.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

08.08.2011 um 16:03 Uhr

@Kaktus Warum soll ein AG in diesen Fällen Geld (Abfindung) zahlen? Der AN will doch kündigen, nicht der AG... ..was sind das für Fragen?

D
DocPille

08.08.2011 um 16:10 Uhr

Abfindung oder Jubiläum ??

bei uns wird auch für 25 Jahre (Jubi)gezahlt,aber das kann uns nur kaktus sagen

C
charlot

08.08.2011 um 16:30 Uhr

...im Gegenteil, wenn er keinen neuen Job hat und sich arbeitssuchend/ -los meldet bekommt er auch noch eine Sperre

K
Kaktus

09.08.2011 um 10:05 Uhr

Ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt. Ja es ist das Jubiläumsgeld für 25 Jahre. Naja, es ist alles in den selben Monat, daher meine Frage.

N
neskia

09.08.2011 um 14:43 Uhr

"So ist Sie an der Kündigungsfrist von 7 Monaten nicht gebunden. "

Kaktus, ist sie das?

K
Kaktus

09.08.2011 um 15:28 Uhr

Bei einem Aufhebungsvertrag ist sie nur an 14 Tagen gebunden. Bei einer Kündigung nach 25 Arbeitsjahren hat sie eine Kündigungszeit von 7 Monaten. Ich habe mich belesen im TVöD Band 2 unter den § 23 Abs.3 und § 34 Abs.3. Jedoch hängt es vom AG ab, ob er bei dem Aufhebungsvertrag zustimmt. Das Jubiläumsgeld steht ihr zu. Danke für alle, die geantwortet haben. Ich denke, ich brauch nun keine unterstützung mehr zu diese Fragen. Danke!

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