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"Zeiterfassung"

H
Hetti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, wer kennt sich auf dem Gebiet der Zeiterfassung aus? Ab heute sollen im gewerblichen Bereich Zeiten gestoppt und erfasst werden. Ich bin der Meinung wir als BR haben da ein Mitspracherecht. Finde aber leider keine konkreten Aussagen und Unterlagen hierzu. Kann mir einer weiter helfen? Danke im Voraus.

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

08.08.2011 um 13:57 Uhr

BetrVG §87 Abs.1 Nr.11

Werden Zeitstudien erstellt so ist der Betriebsrat zu beteiligen, obwohl dies in aller Regel nur Vorbereitungshandlungen sind. Der Betriebsrat soll Zeitaufnahmen, die zu einer leistungsorientierten Entlohnung führen sollen, ggf. auf ihre Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit prüfen können.

K
Kölner

08.08.2011 um 15:24 Uhr

@docpille Das können auch Zeitaufnahmen von Unternehmensberatungen, wie z.B. Porsche-Consulting selbige tätigt, sein. Effizienzen sollen dadurch geschaffen werden.

Da können unsäglich viele §§ zuständig sein: § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG §§ 90 und 92 BetrVG § 111 BetrVG ...

R
RBabcd

08.08.2011 um 17:29 Uhr

Diese Maßnamen dienen der Kontrolle und Überwachung der MA. darum natürlich mitbestimmungspflichtig. Und das bereits vor Installation und Inbetriebname.

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