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Keine Informationen seitens des Arbeitgebers. Was genau tun ???

K
katana
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wir als BR haben unseren AG schriftlich aufgefordert bis zum 10. August uns mitzuteilen welche Produktion, Mitarbeiteranzahl usw. benötigt wird. Desweiteren soll ein neues IT System eingeführt werden und dieses wollen wir vom Umfang usw. erläutert bekommen. Die in der Vergangenheit Informationsmässig fast 0 rüberkam möchten wir diesmal alle Infos haben. Wenn der AG sich jetzt wieder nicht rührt, wie sollen wir dann weitermachen. Wir sind ein 5 Köpfiger BR und neu dabei und haben das BR1 bis jetzt gemacht- Danke schonmal

Lg Andy

1.07101

Community-Antworten (1)

A
Aidan

07.08.2011 um 20:46 Uhr

Die Aufforderung muss einen Grund beinhalten, der auf einem Beschluss basiert und am besten in Verbindung mit einem konkreten Mitbestimmungsrecht - und (ganz wichtig) eine angemessene Frist. (14 Tage sind für Informationen üblicherweise mehr als angemessen)

Wenn die Frist verstreicht, dann erneut auffordern mit neuer Frist, mit dem Hinweis, dass man sich als nächstes einen Anwalt nehmen wird und ein Beschlussverfahren einleiten muss.

Mit den zwei verstrichenen Terminen, Beschluss fassen, dass nun ein Anwalt her muss, erst dann Anwalt auf der Basis des Beschlusses hinzuziehen (diese Reihenfolge erscheint mir sehr wichtig, damit der findige Anwalt nicht den BRM Rechnungen stellt).

Im Beschlussverfahren wird dem AG sicher aufgegeben, die Infos zu erteilen, andernfalls werden Zwangsgelder (oder Ordnungsgelder?) fällig.

AG siehts immer noch nicht ein? Dann erneut zum Arbeitsgericht (das weiss der Anwalt dann sicher auch) und die Zwangsgelder verhängen lassen, das passiert nämlich nicht automatisch in der ersten Verhandlung und auch nur dann wenn es da angedroht wurde.

Die Gelder tun auf Dauer weh, denn es gibt da gewisse Tagessätze, die sich denn ganz schön auftürmen dürften. Das führt üblicherweise zum Einlenken.

Wenn immer noch nicht, dann hat der Anwalt bestimmt noch weitere Ideen. Ich könnte mir vorstellen, dass man da schon von Behinderung der BR-Arbeit im Sinne von § 119 usw ausgehen kann. Bei besonderer Behaarlichkeit sind dann auch Haftstrafen möglich ...

Es liegt also an deinem AG wie viel vom obengenannten haben möchte. ;-)

Ich hoffe, ich habe nicht allzuviele falsche Fachbegriffe verwendet, rkoch wirds bestimmt in Kürze ausführlich ausbreiten. :-) Im Kern bin ich mir aber ziemlich sicher, dass mein Vorgehen richtig ist.

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