Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter hat zum 01.02.2008 im Unternehmen angefangen. Unbefristetes AV. Dieses wurde für ein Ausbildungsverhältnis/BA-Studium im gleichen Unternehmen unterbrochen.
Am 01.01.2011 wurde ein neuer AV geschlossen.

Nun möchte der AN kündigen und stellt die Frage nach der K-Frist.

Gilt für das bestehen des Arbeitsverhältnisses der 01.02.2008 oder der 01.01.2011

Es gibt keinen TV und keine Sonderklauseln im Vertrag, lediglich den Verweis, dass höhere K-Fristen für den AG auch für den AN gelten.

Danke