Dienstplanung
Bei der Kontrolle der Dienstpläne ist uns aufgefallen, dass ein Teamleiter entfernt wurde. Frage: ist dies korrekt bzw. hat der Eintrag nicht auch etwas mit Anwesenheit, Bezahlung bei Arbeitsunfällen usw. zu tun? Der BR ist nicht informiert worden, somit können wir in diesem Fall weder die Arbeitszeit, noch die Einhaltung der Pausen sowie Einhaltung des bestehenden Tarifvertrages prüfen... Danke für die Antworten
Community-Antworten (1)
05.08.2011 um 14:27 Uhr
So weit für diesen die Arbeitszeit anderweitig (z.B. feststehend) geregelt ist, ist das kein Problem. Nur wenn er genauso einem Dienstplan unterworfen ist wie alle anderen MUSS er da natürlich auftauchen, sonst hat er ja gar keine Arbeitszeit. Was anderes wäre wenn er Urlaub hat. Ob dann da draufsteht "Herr X: Urlaub" oder nicht ist eine Formalie.
Eintrag nicht auch etwas mit Anwesenheit, Bezahlung bei Arbeitsunfällen usw. zu tun?
Nur am Rande. Die Anwesenheit als solche ist ja wohl durch eine Stempeluhr o.ä. dokumentiert, einzig wenn er bei der ANFAHRT einen Unfall baut KÖNNTE (in den seltensten Fällen) die Versicherung auf einen Beweis bestehen das er tatsächlich zur fraglichen Zeit auf dem Weg zur Arbeit war und nicht auf dem Weg ins Fitnessstudio.
somit können wir in diesem Fall weder die Arbeitszeit, noch die Einhaltung der Pausen sowie Einhaltung des bestehenden Tarifvertrages prüfen...
Und genau das ist doch effektiv der einzige Grund (abgesehen davon das "prüfen" durch "mitbestimmen" zu ersetzen ist) für die Existenz dieses Dienstplanes, oder?
Verwandte Themen
Winterdienst mit 24 Stündiger Ankündigungsfrist- welche Rechte gibt es dagegen?
Älterunser AG will den Winterdienst in unserem kommunalen Krankenhaus ändern. Bislang hatten 3 Mitarbeiter der Technik den Winterdienst per Wochen-Rufbereitschaft geleistet. Da es dabei immer zu einer ries
Mitbestimmung Dienstplanung - auch wenn MA die Schichtplanung selbst organisieren?
ÄlterHallo Kollegen, die MA in unserem Betrieb organisieren die Schichtplanung in ihrem Interesse selbst, ohne konkrete Anweisung des AGs. Hab ich als Betriebsrat trotzdem Mitbestimmungsrecht, auch wen
Urlaub, Zeitpunkt des Antrags und Dauer des Entscheidungsverfahrens
ÄlterHallo zusammen, wir haben zum Thema Urlaub zwei Fragen: Innerhalb welchem Zeitraum muß der Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entscheiden? Muß der Arbeitnehmer Urlaub beantragen, und
Mitbestimmungsrecht Dienstplanung
ÄlterHallo BR'ler, ich habe eine kurze Frage hinsichtlich des Mitbetimmungrecht bei der Dienstplanung und den dazu rechtlichen Status des Diestplanes unter folgenden Aspekten: 1) Dienstplan wird erstel
Minusstunden bei der Dienstplanung
ÄlterGuten Morgen Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zu weit ausschweife erstmal zur Frage: Aktuell liege ich, als BR Mitglied, mit meinen BR Kolleginnen im Clinch da seit Januar viele Kollegen in unse