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Volle Urlaubsanspr. nach Kündigung

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rtece
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen. Habe da eine Frage. Ein AN hat gestern gekündigt. Hat ein Jahresurlaub von 30Tagen für 5Arbeitstage pro Woche und ist seit 6Jahren beschäftigt. Hatte sein Urlaub diese jahr noch nicht in Anspruch genommen. AG hat angekündigt, dass er nur 20Tage Urlaub bekommt, da er nicht das ganze Jahr gearbeitet hat. SO wie mir bekannt ist, hat er das volle Jahresurlaubsanspruch, da er in der 2.Hälfte des Jahres gekündigt hat. §5 BUrIG

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Community-Antworten (2)

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rolfo

05.08.2011 um 11:38 Uhr

Wenn tariflich nichts anderes vereinbart ist hat der AG recht. Der ganze Urlaubsa nspruch bezieht sich gem BUrlG auf den gesetzlichen Grundurlaub = 4 Wochen a`5 Tage = 20

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Ulrik

05.08.2011 um 11:42 Uhr

Hi,

zunächst mal gebe ich Dir recht, was die Anwendbarkeit des § 5 BUrlG angeht. Dieser § greift aber auch nur im Rahmen des ges. Mindesturlaubs. Allerdings gibt es möglicherweise die Einschränkung, dass eine entsprechende Regel im Tarifvertrag, sofern vorhanden, festegelegt ist. Oder u. U. im Arbeitsvertrag.

Wenn eine entsprechende Regelung festgehalten ist, dass bei unterjährigem Ausscheiden der Urlaubanspruch anteilig gekürzt wird, ist die Rechnung des AG ok, da auch der Mindesturlaub von (in diesem Fall 20 Tagen) nicht unterschritten wird.

Allerdings stehen der Kollegin nach meiner Rechnung 25 Tage zu. Bei 6 Jahren Betriebszugehörigkeit hat sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.Das heisst, sie hat gestern gekündigt, also tritt sie zum 31.10. aus. Oder ist eine andere Kündigungsfrist vereinbart?? Oder wurde ein Aufebungsvertrag geschlossen??

Fragen über Fragen :-)

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