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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der Ag eine Betriebsvereinbarung erzwingen?

E
Eisfee
Feb 2022 bearbeitet

Hallo unser BRV hat im letzten Oktober von der GL einen Entwurf für eine BV bekommen. In der gehts um Dienstplangestaltung, Pausen Überstunden und Mehrarbeit in den Bereichen Verkauf/ Produktion/Logistik/Verwaltung/Technik. Bis jetzt hatte das Gremium diesen Entwurf nie zu Sehen bekommen, was dementsprechende Begeisterung ausgelöst hat. Meine Frage ist,wäre es möglich das der AG, seine BV per Einigungsstelle durchsetzt? Schließlich hat er den Entwurf vor über 3 Monaten den BRV überreicht und es kamen ja keine Gegenentwürfe, oder Verhandlungen.

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Community-Antworten (10)

K
Kjarrigan

03.02.2022 um 08:46 Uhr

Wenn der BR (BRV) nicht regiert, keine Verhandlungen aufnimmt oder ganz einfach die Verhandlungen scheitern, weil es zwischen AG und BR nicht zu einer Einigung kommt kann der AG aber auch der BR die Einigungsstelle anrufen.

R
rtjum

03.02.2022 um 12:45 Uhr

wenn das Gremium das weiß, wieso macht es nichts dagegen?

E
enigmathika

03.02.2022 um 12:48 Uhr

Der AG kann die Einigungsstelle anrufen und Ihr könnt Euren BRV auf den Pott setzen oder noch besser abwählen, weil Ihr keine Ahnung habt, was in der BV steht, über die verhandelt werden soll. Ein derartiges Pflichtversäumnis ist nicht hinnehmbar.

E
Eisfee

03.02.2022 um 13:35 Uhr

Das es nicht ok war, sei es aus Schlampigkeit, oder aus anderen Gründen ist mir klar und beantwortet auch nicht die Fragestellung. Unsere Firma ist sehr komplex aufgebaut mit mehreren Standorten und sehr verstreut. Eine Pauschale BV für alle ist da das verkehrte, dieses wollten wir auch in Angriff nehmen, da durch die Pandemie uns die technische Ausrüstung fehlte ging’s einfach nicht. Jetzt kommt der BRV damit um die Ecke. Meine Sorge ist, da sie sehr Arbeitgeber freundlich geschrieben ist, aufgrund des langen Zeitraums der Rückmeldung.

D
DummerHund

03.02.2022 um 13:54 Uhr

Mal abgesehen davon das ich diese ganzen Themen nie in einer BV rein packen würde, solltet ihr dem AG mitteilen das ihr euch seines Entwurfes angenommen habt und in nächster Zeit darüber beraten werdet. Gebt das so eurer BRV und sie ist dann verpflichtet es dem AG auch so mit zu teilen. Ist es auch in eurem Sinne alles in einer BV zu packen, würde ich zu einer Rahmen BV raten und für die Standorte dann noch mal separate erstellen.

Besteht bei euch evtl. ein Tarifvertrag?

E
Eisfee

03.02.2022 um 14:54 Uhr

@ Dummerhund ja da stimme ich dir zu und nein kein Tarifvertrag.

D
DummerHund

03.02.2022 um 15:13 Uhr

Dann lasst euch bei allem nicht die Mitbestimmung aus der Hand nehmen. Das machen AG nämlich mal gerne per BV. Notfalls immer mit einbauen, die Mitbestimmungsrechte bleiben von der BV unberührt.

C
celestro

03.02.2022 um 15:49 Uhr

"Meine Sorge ist, da sie sehr Arbeitgeber freundlich geschrieben ist, aufgrund des langen Zeitraums der Rückmeldung."

also ist der richtige Umgang wohl ... sich den Vorschlag vom BRV geben lassen und durchgucken. Und wenn das Ding nicht "gut" ist, den BRV auffordern, beim AG Verhandlungen durchzusetzen. Oder eben abwählen, wenn man kein Vertrauen mehr hat.

E
enigmathika

04.02.2022 um 10:45 Uhr

"Das es nicht ok war, sei es aus Schlampigkeit, oder aus anderen Gründen ist mir klar und beantwortet auch nicht die Fragestellung."

Die Frage war doch:

"(Meine Frage ist),wäre es möglich das der AG, seine BV per Einigungsstelle durchsetzt? "

Und das sind die Antworten:

Kjarrigan: "Wenn der BR (BRV) nicht regiert, keine Verhandlungen aufnimmt oder ganz einfach die Verhandlungen scheitern, weil es zwischen AG und BR nicht zu einer Einigung kommt kann der AG aber auch der BR die Einigungsstelle anrufen."

Enigathika: "Der AG kann die Einigungsstelle anrufen..."

Also ja, es wäre möglich. Zu den nun zu ergreifenden Maßnahmen hat sich celestro ja schon treffend geäußert.

G
ganther

04.02.2022 um 11:17 Uhr

aber wenn der AG nun schnell ist, wird er in die Einigungsstelle kommen können. Wenn die über das Gericht gehen sollte so ist die Hürde für den AG sehr gering (z.B. https://www.arbrb.de/blog/2014/10/03/einfaches-scheitern-der-verhandlungen-zwischen-den-betriebsparteien-genuegt-zur-anrufung-der-einigungsstelle/) Daher sollte der BR nun mal fix loslaufen

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