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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein BRMitgl. erzwingen freigestellt zu werden, wenn keinanderes BRMitgl. die Freistellung in Anspruch nimmt?

I
ihdmnfae
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein BRMitgl. erzwingen freigestellt zu werden, wenn keinanderes BRMitgl. die Freistellung in Anspruch nimmt? Der Fall ist momentan Hypothetisch aber doch nicht ganz unwahrscheinlich. Grundsätzlich sind die Voraussetzungen gegeben, das ein BR Mitglied freigestellt werden könnte. Aber kein will (weder Voll noch teilweise), außer einem BR Mitglied. Dieses BR Mitglied ist aber ein solcher "Charakter", das der Rest des Gremiums nicht möchte, das er/sie freigestellt wird? Kann dieses BR Mitgl. erzwingen das gewählt wird? Da diese BR Mitgl. der einzige Kandidat wäre, wäre es dann quasi defacto gewählt?

1.23006

Community-Antworten (6)

K
Kölner

27.01.2017 um 16:40 Uhr

Kann man diesen BR nicht schleunigst auflösen?

P
Pjöööng

27.01.2017 um 17:14 Uhr

Das ist so ähnlich wie wenn sich nur solche Charactere zur BR-Wahl aufstellen lassen...

Der BR könnte natürlich einfach keine Wahl durchführen, damit eine grobe Pflichtverletzung begehen und sollte sich dann selber auflösen.

G
gironimo

27.01.2017 um 18:22 Uhr

wäre es dann quasi defacto gewählt>

Nein - das nicht.

Aber warum findet sich denn niemand, der sein Wahlversprechen - nämlich die Interessen der AN zu vertreten - wirklich umsetzen will.

Wie wollt Ihr z.B. in einer Betriebsversammlung gegenüber den AN rechtfertigen, dass ihr nur mit "halber Kraft voraus" die Interessenvertretung durchführt.

C
celestro

27.01.2017 um 18:58 Uhr

"Aber warum findet sich denn niemand, der sein Wahlversprechen - nämlich die Interessen der AN zu vertreten - wirklich umsetzen will."

Zwischen Interessen vertreten und "dafür freigestellt sein" ist aber noch ziemlich viel Raum.

A
AlterMann

27.01.2017 um 19:19 Uhr

Wir haben bei uns im BR auch niemand, der sich ganz freistellen möchte. Alle mögen ihre Arbeit, möchten den Anschluss nicht verlieren, nicht den Kontakt zu den Kollegen und auch nicht das Gefühl für die Schwierigkeiten, die das Leben als AN so mit sich bringt. Wir haben unsere Freistellung deshalb seit drei Jahren auf drei Köpfe verteilt. (50/30/20%) Ich weiß, hier mögen einige solche Lösungen nicht, aber wir sind damit bisher bestens gefahren - und Urlaubsvertretungen sind sogar noch geschmeidiger zu machen. Und nicht zuletzt fördert so eine Aufteilung auch die Zusammenarbeit im Gremium, weil sich der Arvbeitsaufwand besser auf die Köpfe verteilt. Vielleicht ja auch eine Option für Euch.

I
ihdmnfae

27.01.2017 um 20:02 Uhr

@gironimo: Wir erfüllen definitive insere Wahlversprechen. So mancher mag es nicht glauben, aber wir sind vollkommen frei, wieviel Zeit wir für den BR aufbringen, keiner von uns brauch sich in irgendeinerweise rechtfertigen oder Termine mit dem Vorgesetzten absprechen. Eintrag im Outlookkalender reicht. Magst du vielleicht nicht glauben, aber ist so.

@alterMann: Die Argumente sind bei uns ähnlich. Und wie geschrieben, der Fall ist momentan hypothetisch.

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