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Kündigung Beschlussfassung

R
Rocce
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

der BR hat eine Kündigung über einen AN bekommen. Darf die JAV dann mit abstimmen,oder nimmt er nur an der Sitzung teil? Wie läuft das,wir sind uns nicht sicher. Und mir ist es wichtig, dass die Beschlüsse richtig sind.

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Community-Antworten (3)

G
Gustl

04.08.2011 um 10:13 Uhr

Hallo Rocce,

JAV`s dürfen nur über Themen abstimmen, die sie direkt betreffen. Kündigung eines MA ist definitiv keine JAV-Angelegenheit. Das ist nur BR-Sache. Auch dürfen/sollen die nicht bei der Sitzung teilnehmen, wenn es um die Entscheidung über die Kündigung geht. Siehe §60 Abs.2 BetrVG

Gruss, Gustl.

K
Kölner

04.08.2011 um 10:17 Uhr

@Gustl Kein Teilnahmerecht? § 67 BetrVG ist bekannt?

K
Kurzarbeiter

04.08.2011 um 12:13 Uhr

@Gustl

ich kann aus dem Beitrag von Rocce nicht erkennen, dass die JAV nicht zuständig ist. Denn es ist nicht zu erkenne, dass es sich hier um einen AN > 18 Jahre oder einen in Ausbildung > 25 Jahren handelt. Also KEINEN AN der nicht unter § 60 Abs. 1 fällt.

Was das generelle Teilnahmerecht betrifft siehe Anwort von Kölner. Übrigens auch die SBV ist immer dabei in allen Gremiensitzungen.

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