Hallo zusammen, aufgrund eines Fehlers bei der BR-Wahl 2010 müssen wir bei uns im Betrieb neu wählen.
Der Arbeitgeber hat angekündigt einen Teil der Belegschaft, die im letzten Jahr in Rahmen einer Verschmelzung an eine andere Firma (gehört aber auch zu unserer Firmengruppe/haben einen eigenen BR) übergegangen sind, nun bis zum 31.Oktober (Geschäftsjahresende) wieder in unseren Betrieb einzugliedern.
Es handelt sich hier um ca. 60 Mitarbeiterinnen mit deren Anzahl wir den "Schwellenwert" von 200 Mitarbeitern deutlich überschreiten würden.
Wir im Wahlvorstand gehen zu 100% davon aus, dass diese "Rückführung" auch defintiv umgesetzt wird. NUR ... unser` Geschäftsleiter wählte auf unsere konkrete Nachfrage eine Formulierung, die es auch möglich läßt, dass die Kolleginnen erst zum 31.Oktober 2012 in unseren Betrieb eingegliedert werden. Ein Interessenausgleich wird dem BR in ca. einer Woche vorgestellt und verhandelt.
Frage: Dürfen wir die Mitarbieterinnen in unserer Prognose über die Betriebsgröße mit einbeziehen? ...auch wenn sie möglicherweise erst zum 31.Obtober 2012 zurückgeführt werden?
Vielen Dank!