Nichteinladung zur BR-Sitzung
Hallo,
am Montag lese ich zufällig im Pausenraum, Info an alle Kollegen,der BR hat am Fr. eine Sitzung. Ich bin dazu nicht eingeladen wurden. E-Mail an BRV warum keine Einladung, wurde nicht beantwortet. BRV meint immer noch er ist Boss vom BR er entscheidet was gemacht wird. Auch die Reihenfolge der Nachrücker meiner Ersatzmitglieder auf meiner Liste wird nicht eingehalten. Es werden andere Ersatzmitglieder geladen oder auch gar keine.
Jetzt möchte ich gern wissen welche rechtliche schritte ich gegen den BRV einleiten kann.
Die Antwort geh einfach hin zu der Sitzung bringt mich in dieser Situation nicht weiter.
Danke voraus für die Antworten
Dieter
Community-Antworten (5)
03.08.2011 um 11:32 Uhr
Den BRV abwählen und einen neuen wählen. Ansonsten als BRM zum ArbG gehen und den BRV zur ordentlichen Einladung verdonnern lassen. Könnte funktionieren.
03.08.2011 um 11:33 Uhr
Der BRV verstößt gegen gesetzliche Verpflichtungen. Das bedeutet Amtspflichtverletzung. Da hilft nur der Gang zum Arbeitsgericht, wenn man nicht die notwendige Unterstützung durch das Gremium erfährt. Suche einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, der Deine Rechte durchsetzt.
Leider ist es eben häufig so, dass BRV glauben sie hätten "Chef-Status". Dem ist aber nicht so. Alle BR-Mitglieder haben die gleichen Rechte. Der BRV übernimmt nur zusätzlich die im BetrVG genannten Aufgaben.
Natürlich könnte dies auch einmal Thema einer BR-Sitzung werden. Wenn aber die einzelnen Betriebssräte - wie leider so häufig - denken; Gut das wir den haben, wer soll es denn sonst machen, wird all zu oft über grobe Fehler hinweg gesehen.
03.08.2011 um 11:47 Uhr
Danke erstmal,
DKKW § 40 Rd 52+53 ''Führung von Rechtstreitigkeiten'', ist der AG verpflichtet den RA zu bezahlen? Das lese ich so das ich dafür keinen Beschluß brauche vom BR. Hingehen zum RA und der schickt Rechnung an AG ?
03.08.2011 um 12:06 Uhr
Sehr wichtig, Ladungsfehler führen i.d.R. zu NICHTIGEN Beschlüssen des BR. Weiter, sofern man das Recht der Teilnahme hat, einfach hingehen. Das Teilnahmerecht ergibt sich aus dem Gesetz und nicht dem Willen des BRV. Sofern der BRV den berechtigten Zugang zur Sitzung verweigert, Anwalt anrufen und Schritte einleiten. Ggf. auch Zugang per Einstweiliger Verfügung und Polizei sichern, aber immer via Anwalt bitte.
Sofern man Mehrheiten hat oder findet BRV abwählen, dass hilft am besten.
03.08.2011 um 13:07 Uhr
Im § 78 Betr VG steht das du nicht in deiner Amtsführung behindert werden darfst . Also muss dein Anwalt ein Verfahren nach § 78 BetrVG führen das geht mit Beschluss (kollektiv) des BRs , aber du kannst das auch individuell führen (ohne BR beschluss)und in beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber.
Gruss
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