Erstellt am 03.08.2011 um 07:08 Uhr von Kölner
@Knopf
Ne. Einer Zustimmung bedarf es nicht! Man hat nur eine Mitteilungspflicht!
Erstellt am 03.08.2011 um 07:31 Uhr von viktor
verstanden habe ich trotzdem die Frage nicht ganz.
Erstellt am 03.08.2011 um 08:22 Uhr von knopf
Es ist so das der direkte Vorgesezte meint er müße erst die Einladung von der GBR Sitzung in unsere Hauptzentrale Faxen,weil er der Ansicht ist ,das nicht der BR beschließen kann sondern der Chef erst seine erlaubnis abgeben muß!
Ich bin auch der meinung das es nicht der Chef zu entscheiden hat,wollte nur gerne noch andere meinungen hören.
Erstellt am 03.08.2011 um 09:36 Uhr von viktor
ach so - ja da hast Du recht. Das (G)BR-Mitglied meldet sich lediglich zur Sitzung ab. Der Vorgesetzte hat da nichts zu genehmigen.
Erstellt am 03.08.2011 um 14:05 Uhr von Petrus
In diesem Zusammenhang immer wieder gern genommen: http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat
Gibts dort auch als PDF zum Ausdrucken und Weiterreichen an den Chef.