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Zustimmung Arbeitgeber zu GBR Sitzung?

K
knopf
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wenn der BR nach Beschluß zwei Mitglieder zu GBR sitzung Anmeldet, bedarf es dann der Zustimmung und der Genehmigung des Arbeitgebers?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

03.08.2011 um 09:08 Uhr

@Knopf Ne. Einer Zustimmung bedarf es nicht! Man hat nur eine Mitteilungspflicht!

V
viktor

03.08.2011 um 09:31 Uhr

verstanden habe ich trotzdem die Frage nicht ganz.

K
knopf

03.08.2011 um 10:22 Uhr

Es ist so das der direkte Vorgesezte meint er müße erst die Einladung von der GBR Sitzung in unsere Hauptzentrale Faxen,weil er der Ansicht ist ,das nicht der BR beschließen kann sondern der Chef erst seine erlaubnis abgeben muß! Ich bin auch der meinung das es nicht der Chef zu entscheiden hat,wollte nur gerne noch andere meinungen hören.

V
viktor

03.08.2011 um 11:36 Uhr

ach so - ja da hast Du recht. Das (G)BR-Mitglied meldet sich lediglich zur Sitzung ab. Der Vorgesetzte hat da nichts zu genehmigen.

P
Petrus

03.08.2011 um 16:05 Uhr

In diesem Zusammenhang immer wieder gern genommen: http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat

Gibts dort auch als PDF zum Ausdrucken und Weiterreichen an den Chef.

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