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Neugegründeter Betriebsrat

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Purzzel
Nov 2016 bearbeitet

hallo da ich hier neu bin habe ich gleich mehrere Fragen: zum 1. wir haben zum ersten mal nen Betriebsrat gegründet aber es ist verdammt schwer wenn man groß keine Ahnung hat wenn wir ne Schulung oder Seminar vorschlagen wird geblockt mit dem Argument das können wir auch erstmal alleine versuchen da es billiger ist. wir drehen uns aber nur als im Kreis. Ich glaube sie wollen das wir aufgeben es wird uns kein Büro zur verfügung gestellt und auch andere Mittel wie PC Telefon usw bekommen wir nicht. Wer kann helfen und hat auch schon mal so etwas oder ähnliches erlebt?

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Community-Antworten (7)

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charlot

03.08.2011 um 00:09 Uhr

Ihr müsst lernen eure Rechte zu erkennen und dann umzusetzen. Daher zuerst dringend auf Schlung. Der AG kann es euch nicht verbieten. Er muss die Kosten zahlen, lest dazu einmal den § 40 BetrVG auch was die Themen Büroaussattung und Kommentare usw. betrifft.

Notfalls müsst ihr nach Beschluss die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Auch Seminaranbieter wie hier WAF geben Unterstüttzung betreffend Seminare/Schulungen diese benötigt ihr dringend also ganz schnell

P
Purzzel

03.08.2011 um 01:02 Uhr

Danke das ist gut gemeint aber die Knüppel die uns zwischen die Beine geworfen werden kommen nicht vom AG sondern aus dem Gremium Das Gremium ist der Meinung das wir es auch alleine schaffen und das wir ja nicht nur fordern sollen der AG war auch von Anfang an gegen einen BR und jetzt haben wir welche im Gremium die für Ihn arbeiten also für Beschluss oder Abstimmung wegen Schulung waren die die für die AN sind leider in der Minderheit über Antworten würde ich mich sehr freuen Vielleicht hat hier ja auch jemand so begonnen hat es dann doch geschafft Soviele Steine wie uns in den Weg geworfen werden können wir gar nicht wegräumen

V
viktor

03.08.2011 um 09:38 Uhr

Die Vorgehensweise:

Ihr besorgt Euch Seminarprogramme (z.B. bei der WAF oder andere) und sucht das passende (Einführungsseminar).

Dann schreibt Ihr auf die Einladung zur nächsten BR-Sitzung den Punkt "Beratung und Beschlußfassung über Betriebsräteseminare"

In der Sitzung beschließt Ihr die Teilnahme an dies oder jenes Seminar nach § 37.6 BetrVG.

Dann teilt Ihr den Beschluß (schriftlich) dem Arbeitgeber mit. Vielleicht solltet Ihr Kontakt mit dem Seminaranbieter aufnehmen und Euch beraten lassen. Die helfen auch oft bei den Anmeldeproceduren.

R
rkoch

03.08.2011 um 11:26 Uhr

@viktor

Ich glaube das hilft Purzzel nicht weiter, da:

die Knüppel die uns zwischen die Beine geworfen werden kommen nicht vom AG sondern aus dem Gremium für Beschluss oder Abstimmung wegen Schulung waren die die für die AN sind leider in der Minderheit

Das lese ich so, das die Mehrheit im BR GEGEN Schulungen sind. Insofern kann das was Du schreibst nicht funktionieren....

@Purzzel Der BR hat nicht nur das Recht sich schulen zu lassen, sondern sogar die PFLICHT! Betriebsräte werden aus den AN gewählt, sind also in den seltensten Fällen Juristen oder Betriebswirtschaftler, o.ä. Damit fehlen ihnen wesentliche Kenntnisse darüber

  • welche Aufgaben sie haben
  • welche Pflichten sie haben
  • welche Pflichten der AG hat
  • usw. Ohne diese Kenntnisse KÖNNEN die Betriebsräte ihre Arbeit nicht pflichtgemäß machen, verstoßen also gegen ihre Pflichten aus dem BetrVG. Das ist ein derart unhaltbarer Zustand, das die Verweigerung Schulungen zu machen oder gar die aktive Verhinderung von Schulungen durch einzelne BRM oder das ganze Gremium eine GROBE Pflichtverletzung darstellt, wonach nach §23 vom Arbeitsgericht einzelne BRM aus dem Gremium ausgeschlossen werden können, oder gar das ganze Gremium aufgelöst werden kann. Da dieses allerdings das LETZTE aller Mittel wäre, haben einzelne BRM das Recht, vom Arbeitsgericht zu verlangen auf den BR hinzuwirken notwendige Schulungen zu beschließen bzw. den Beschluß des BR zu ersetzen. Zumindest für die Grundschulungen (BR1, BR2, AR1, AR2, etc) funktioniert das, und so weit der BR eine vom ArbG auf den Deckel gekriegt hat sollten auch die Verweigerer hellhörig werden.

Der Weg dorthin: Als BRM zur Rechtsantragsstelle des örtlichen Gerichts gehen, dort folgenden Antrag (oder ähnlich, die Rechtsantragsstelle weiß schon was gut und richtig ist) formulieren lassen: "Ich, ..., Betriebsratsmitglied der Firma ... seit .... bin Willens meine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu erfüllen, woran ich vom Betriebsrat durch seine beharrliche Weigerung mich auf Grundlagenschulungen zu entsenden gehindert werde. Anträge mich auf Schulungen zu entsenden sind am ...., am ..., am ... und am ... an der Beschlußfassung bzw. an der Weigerung den Entsendebeschluß auf die Tagesordnung aufzunehmen gescheitert. Aus diesem Grund beantrage ich beim Arbeitsgericht .... folgenden Beschluß zu fassen: Dem Betriebsrat der Fa. ... wird aufgegeben das Betriebsratsmitglied unverzüglich pflichtgemäß auf Grundlagenschulungen (BR1 am ..., Anbieter ... in ..., sowie nachfolgend BR2, AR1, AR2) zu entsenden. So weit der Betriebsrat auch nach dieser Aufforderung nicht seinen Pflichten gerecht wird beantrage ich weiterhin hilfsweise den Entsendebeschluß des Betriebsrates gerichtlich zu ersetzen." Das sollte zumindest den Richter auf den Plan rufen und damit die BR-Kollegen aufschrecken. Den Hilfsantrag kann man auch separat machen WENN der BR das ArbG ignoriert. Einen Versuch ist es wert... Und kosten tut es auch nichts wenn Du auf den Rechtsanwalt verzichtest, was hier kein Problem ist da Dein Antragsgegner der BR ist der wohl kaum einen Beschluß fassen wird dem AG die Kosten eines Rechtsanwalts aufzudrücken.....

P
Pareo

03.08.2011 um 20:30 Uhr

Folgendes könnte u.U. auch helfen, dich noch zu einem Beschluss pro-Schulung im Gremium zu kommen:

Schlag für den Anfang nicht die Entsendung zu den mehrtägigen (Grundlagen-)Seminaren vor, sondern ein eintägiges intensives Inhouse-Seminar. Die werden von den meisten, die reguläre Seminare anbieten auch abgehalten, sind meist kostengünstiger und können auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Am besten schon vor der nächsten Sitzung informieren, sprich Angebote sowohl von regulären, wie auch von Inhouse-Seminaren einholen.

Grüße

Pareo

P
Purzzel

04.08.2011 um 03:19 Uhr

Dankeschön an rkoch wir werden nächste Woche uns erst mal mit jemandem von der Gewerkschaft treffen und sehen wie es dann weitergeht. Wir hatten ganz am Anfang ein Tagesseminar im Schnellverfahren und ich hatte den Eindruck es ist bei allen gut angekommen, aber jetzt wo ich wieder Seminare oder Klausurtagungen vorgeschlagen habe haben über die Hälfte geblockt was ich sehr enttäuschend fand. Die Knüppel tun richtig weh :-( Ich dachte jetzt sind wir gestärkt für mehr aber nein sie denken nur daran was es den Chef kostet. Wir brauchen noch nicht einmal weiter weg von zu Hause (weil das wollen auch die wenigsten) sondern bekommen die Tagungen sogar vor Ort und meistens auch nur 1 oder 2 Tg. Besser kann es doch gar nicht sein oder? Ich bin auch noch neu und möchte wirklich gerne mehr dazu lernen. Unsere Sitzungen verlaufen auch immer schlimmer. Mich würde auch mal Interessieren wie andere es mit den Sprechzeiten halten? Wir wollten die Sprechzeiten mit 2 Br abhalten aber die Mehrheit war wieder nur für einen :-( wie haltet ihr das? Lliebe Grüße Purzzel

P
Purzzel

04.08.2011 um 03:28 Uhr

Dankeschön Pareo Ein Schnellseminar haben wir schon hinter uns aber ich wollte jetzt noch ne Schulung wegen Betriebsversammlung, Geschäftsordnung usw. aber meine Kollegen im Br haben kein Interesse weil sie sind der Meinung wir schaffen es auch alleine. Sie denken als an das gute Geld vom AG. liebe Grüße Purzzel

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