@viktor
Ich glaube das hilft Purzzel nicht weiter, da:
>die Knüppel die uns zwischen die Beine geworfen werden kommen nicht vom AG sondern aus dem Gremium
> für Beschluss oder Abstimmung wegen Schulung waren die die für die AN sind leider in der Minderheit
Das lese ich so, das die Mehrheit im BR GEGEN Schulungen sind. Insofern kann das was Du schreibst nicht funktionieren....
@Purzzel
Der BR hat nicht nur das Recht sich schulen zu lassen, sondern sogar die PFLICHT! Betriebsräte werden aus den AN gewählt, sind also in den seltensten Fällen Juristen oder Betriebswirtschaftler, o.ä. Damit fehlen ihnen wesentliche Kenntnisse darüber
- welche Aufgaben sie haben
- welche Pflichten sie haben
- welche Pflichten der AG hat
- usw.
Ohne diese Kenntnisse KÖNNEN die Betriebsräte ihre Arbeit nicht pflichtgemäß machen, verstoßen also gegen ihre Pflichten aus dem BetrVG. Das ist ein derart unhaltbarer Zustand, das die Verweigerung Schulungen zu machen oder gar die aktive Verhinderung von Schulungen durch einzelne BRM oder das ganze Gremium eine GROBE Pflichtverletzung darstellt, wonach nach §23 vom Arbeitsgericht einzelne BRM aus dem Gremium ausgeschlossen werden können, oder gar das ganze Gremium aufgelöst werden kann.
Da dieses allerdings das LETZTE aller Mittel wäre, haben einzelne BRM das Recht, vom Arbeitsgericht zu verlangen auf den BR hinzuwirken notwendige Schulungen zu beschließen bzw. den Beschluß des BR zu ersetzen. Zumindest für die Grundschulungen (BR1, BR2, AR1, AR2, etc) funktioniert das, und so weit der BR eine vom ArbG auf den Deckel gekriegt hat sollten auch die Verweigerer hellhörig werden.
Der Weg dorthin: Als BRM zur Rechtsantragsstelle des örtlichen Gerichts gehen, dort folgenden Antrag (oder ähnlich, die Rechtsantragsstelle weiß schon was gut und richtig ist) formulieren lassen:
"Ich, ..., Betriebsratsmitglied der Firma ... seit .... bin Willens meine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu erfüllen, woran ich vom Betriebsrat durch seine beharrliche Weigerung mich auf Grundlagenschulungen zu entsenden gehindert werde. Anträge mich auf Schulungen zu entsenden sind am ...., am ..., am ... und am ... an der Beschlußfassung bzw. an der Weigerung den Entsendebeschluß auf die Tagesordnung aufzunehmen gescheitert.
Aus diesem Grund beantrage ich beim Arbeitsgericht .... folgenden Beschluß zu fassen:
Dem Betriebsrat der Fa. ... wird aufgegeben das Betriebsratsmitglied unverzüglich pflichtgemäß auf Grundlagenschulungen (BR1 am ..., Anbieter ... in ..., sowie nachfolgend BR2, AR1, AR2) zu entsenden. So weit der Betriebsrat auch nach dieser Aufforderung nicht seinen Pflichten gerecht wird beantrage ich weiterhin hilfsweise den Entsendebeschluß des Betriebsrates gerichtlich zu ersetzen."
Das sollte zumindest den Richter auf den Plan rufen und damit die BR-Kollegen aufschrecken. Den Hilfsantrag kann man auch separat machen WENN der BR das ArbG ignoriert. Einen Versuch ist es wert... Und kosten tut es auch nichts wenn Du auf den Rechtsanwalt verzichtest, was hier kein Problem ist da Dein Antragsgegner der BR ist der wohl kaum einen Beschluß fassen wird dem AG die Kosten eines Rechtsanwalts aufzudrücken.....