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Neuwahl des Betriebsratsvorsitzenden - wieviele Betriebsratsmitglieder benötigt man dazu?

G
goldfild
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neugegründeter Betriebsrat mit 9 Leuten. Die Wahl wurde vom Vorstand angefochten, da einige Mitarbeiter nicht hätten wählen dürfen. Unser Vorsitzender versucht nun durch falsch gestreute Informationen unseren Rechtsbeistand und die Belegschaft auf seine Seite zu ziehen. Meine Frage wäre nun, um ein Misstrauensantrag gegen den Vorsitzenden zu stellen und einen neuen Vorsitzenden zu wählen benötigt man wieviele Betriebsratsmitglieder?

Warte gespannt auf Eure Antwort.

5.029013

Community-Antworten (13)

C
carrie

24.10.2007 um 20:10 Uhr

Hallo Den Vorsitzenden könnt ihr mit der Mehrheit einfach abwählen, wollt ihr ihn zusätzlich auch ganz aus dem BR raus haben?

G
goldfild

24.10.2007 um 20:57 Uhr

Danke für die Antwort carrie,es wird schwierig eine Mehrheit zu bekommen, da es teilweise direkte Kollegen vom Vorsitzenden sind und sie ja auch weiter miteinander arbeiten müssen. Gibt es sonst noch Möglichkeiten?

Goldfild

C
carrie

24.10.2007 um 21:15 Uhr

Das ist leider die einzige Möglichkeit, es sei denn, er gibt sein Amt von alleine auf aber das wird wohl nicht passieren oder? Vielleicht begeht er ja irgendwann eine grobe Pflichtverletzung dann wäre § 23 (1) möglich.

G
goldfild

24.10.2007 um 21:29 Uhr

Hallo carrie, wir nennen es eine grobe Pflichtverletzung, wenn der Vorstand unserem Rechtsbeistand falsche Informationen zukommen lässt. goldfild

K
Kölner

24.10.2007 um 21:48 Uhr

@goldfild Ihr habt keine Mehrheit! Demnach nennt man das Demokratie...

Ich würde es auch durchaus nicht so sehen, dass man aus einem Fehler eine Abwahl konstruiert.

C
carrie

24.10.2007 um 21:48 Uhr

Hallo goldfild (lustiger Name) habt ihr ein BetrVG mit Kommentar zur Hand, dort steht sehr ausführlich drin was grobe Verstöße sind?!

C
Catweazle

24.10.2007 um 22:13 Uhr

@goldfild,

man kann geheim abstimmen.

G
goldfild

24.10.2007 um 22:22 Uhr

Danke für Eure Mühe, leider hat uns der Arbeitgeber jedes Arbeitsmaterial verweigert, so daß wir kein Betriebsvervassungsgesetzbuch haben.

goldfild

C
carrie

24.10.2007 um 23:17 Uhr

@goldfild Den Anspruch auf Lektüre könnt ihr ganz locker gerichtlich durchsetzen ( § 40 BetrVG), dass solltet ihr ganz schnell tun, denn wie wollt ihr sonst eure Arbeit machen!? Auf die Tagesordnung und Beschluss fassen! Ebenso Seminare, klar zahlt der AG sowas nicht gerne, aber da muß er wohl durch, so könnt ihr auf die Dauer doch euer Amt nicht richtig ausüben.

E
Edelweis

25.10.2007 um 15:07 Uhr

Hallo, wie weit ist denn die Sache mit der Anfechtung der Wahl? Wenn die durchgeht, ist der BR doch nicht mehr im Ant und der BRV kein BRV mehr und die Karten werden ganz neu gemischt- oder habe ich den Thread falsch verstanden? Welcher Vorstand hat denn die Wahl angefochten?Das ist mir nicht ganz klar, oder stehe ich auf der Leitung?

N
Nani

29.10.2007 um 22:41 Uhr

Ich habe das gleiche Problem wir machen es über die MA.Da das Gremium keinen Arch in der Hose hat.

N
Nani

29.10.2007 um 22:51 Uhr

Ich habe gehört das 25% Der MA ausreichen um einen aus dem BR abzuwählen.

P
peters

29.10.2007 um 23:57 Uhr

Nani,

"Ich habe das gleiche Problem wir machen es über die MA." "Ich habe gehört das 25% Der MA ausreichen um einen aus dem BR abzuwählen."

Offenbar seid ihr wild entschlossen, was zu machen, aber ihr habt noch keine Ahnung, was eigentlich.

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