Personalleiter beruft sich auf Datenschutz
Guten Morgen,
wir als WV haben beim Arbeitgeber (cc Personalleiter) eine Mitarbeiterliste angefordert, um die Wählerliste erstellen zu können. Gleichzeitig baten wir um die Adressen der Koleg:innen, die voraussichlich zum Wahltermin in Elternzeit, Langzeitkrank, Sonderurlaub etc.pp. sind, damit wir ihnen die Wahlunterlagen zusenden können. Der Personalleiter teilte mir mit, dass er die Adressen nicht herausgeben dürfe. Er habe beim Landesdatenschutzbeauftragten (sic!) nachgefragt, und der habe ihm gesagt, dass er die Adressen nicht an den Wahlvorstand herausgeben dürfe.
Auch nachdem ich ihn auf den Artikel 88 der DSGVO und den §24 (2) der Wahlordnung sowie auf das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20.08.2020 (AZ 16 TaBVGa 75/20) hingewiesen habe, will er nun bei der Datenschutzubeauftragen unseres Unternehmen nachfragen, ob er wirklich die Adressen herausgeben darf.
Ich hoffe, nein, ich gehe davon aus, dass diese ihm meine Ansicht bestätigt. Aber was, wenn nicht? Kann sich der Wahlvorstand (ordungsgemäßer Beschluss vorausgesetzt) selbst ans Arbeitsgericht wenden oder muss hierfür ein Anwalt beauftragt werden?
Gruß Enigmathika
Community-Antworten (33)
02.02.2022 um 10:40 Uhr
Wir hatten das selbe Problem auch schon. Seinerzeit hatten wir die Unterlagen dann fertig gemacht, die Namen auf die Umschläge geschrieben und dann in der PersAbt abgegeben. Wenn die Kolleginnen dort unbedingt unsere Arbeit machen wollten....
02.02.2022 um 10:56 Uhr
@takkus
Der WV ist mEn dafür verantwortlich, das die Post raus geschickt wird. Das zu "überwachen" gelingt im Allgemeinen nur dann, wenn er es selbst macht. Von daher habe ich arge Bauchschmerzen, wenn ein WV die Briefe an die HR gibt und darauf "vertraut", dass diese die zeitnah rausschicken wird.
02.02.2022 um 11:27 Uhr
@takkus Interessante Idee, aber nachdem mir der Personalleiter telefonisch erklärt hat, was was die PA alles nicht kann, würde ich nicht darauf vertrauen, dass die Abteilung in der Lage ist, Briefe zu adressieren und zu versenden. Z.B. kann er angeblich nicht nachvollziehen, welcher Verwaltungsmitarbeiter an welchem der beiden Standorte sitzt. Auf meine Frage, wer wohl die Telefonliste der Verwaltung schreibt (zwei Standorte, zwei unterschiedliche Vorwahlen) hat er gelacht. Auch weiß die PA nicht, wer im Home-Office arbeitet, das weiß nur der jeweilige Vorgesetzte. Es ist zum Weinen.
02.02.2022 um 11:31 Uhr
Bin zwar jetzt nicht so in dem Wahlthema drin, aber könnte man nicht Folgendes zum Vergleich nehmen:
Oder auch hier: https://ra.de/artikel/thorsten-brenner/arbeitgeber-muss-wahlvorstand-private-postadressen-von-arbeitnehmern-bekanntgeben
02.02.2022 um 11:49 Uhr
Hallo Dummerhund, danke für die Links, aber beide beziehen sich auf das von mir schon oben erwähnte und dem PL mitgeteilte Urteil. Es überzeugt ihn nicht. Aus irgendeinem Grund hat er beschlossen, sich dumm zu stellen. (was auch der amtierende Betriebsrat reichlich zu spüren bekommt.)
02.02.2022 um 11:53 Uhr
Wie wäre es dann ihn per Eilantrag per Einstweiliger Verfügung zu überzeugen: Denn ignoriert er Urteile kann man auch durchaus eine Behinderung der Betriebsratswahl darin sehen. Das Netz ist im übrigen voll von ähnlichen Urteilen
02.02.2022 um 12:07 Uhr
@celestro: da magst du sicher nicht falsch liegen, bei uns funktioniert es aber. Wir haben verdammt fähige Kolleginnen in unserer PA.
02.02.2022 um 12:13 Uhr
Noch einmal danke, @Dummerhund, und genau das war meine Frage:
"Kann sich der Wahlvorstand (ordungsgemäßer Beschluss vorausgesetzt) selbst ans Arbeitsgericht wenden oder muss hierfür ein Anwalt beauftragt werden?"
02.02.2022 um 12:18 Uhr
Ich denke auch mal wäre es nicht so das der AG verpflichtet die Adressen raus zu geben würde jegliche BR Wahl ad absurdum geführt. Denn wie sonst sollte ein BR die Adressen kommen. Ganz krumm genommen könnte der AG oder einzelne Ma gegen einen Wahlvorstand oder BR vor gehen da diesen dann ja schon im Vorfeld unerlaubt Daten erhoben und gespeichert haben müsste.
02.02.2022 um 12:30 Uhr
"bei uns funktioniert es aber. Wir haben verdammt fähige Kolleginnen in unserer PA."
Tut mir leid, aber das ist für mich mal so überhaupt kein Argument. Der BR, WV, die JAV kann sich ihrer Aufgaben etc. nicht entledigen, indem man sagt: "bei uns funktioniert es auch anders sehr gut".
02.02.2022 um 12:41 Uhr
Meine Fresse- du musst immer was zu babbeln haben, oder? Du wirst uns nicht vorschreiben we wir unsere Arbeit zuerledigen haben. Wir vertrauen in unserem 360 AN Unternehmen ineinander und sind deswegen auch sehr erfolgreich.
Zu deiner Beruhigung: so wie ich es um 09:40 Uhr geschrieben habe-> "Seinerzeit HATTEN wir..." und "...unsere Arbeit machen WOLLTEN....". Damit sollte doch alles zur derzeitigen Datenfluss PA-> Wahlvorstand gesagt sein! Leider habe ich bei meinem Post um 11:07 Uhr "funktioniert" statt "funktionierte" geschrieben. Ich kaufe ein "E" und möchte lösen....
02.02.2022 um 12:50 Uhr
Sehe ich genau so wie celestro. Denn selbst wenn das Zusammenspiel im eigentlichem immer klappt. Wo Menschen arbeiten können Fehler passieren. Und ein Wahlvorstand würde sich im Zweifelsfall nicht darauf berufen können mit dem Argument von , wir sind davon aus gegangen, oder es hat ja sonst immer geklappt.
02.02.2022 um 13:19 Uhr
Hallo Dummerhund.
Das weise ich ja auch garnicht ab, ich gebe ja celestro eher noch Recht. 11:07 Uhr von mir-> @celestro: da magst du sicher nicht falsch liegen,.. Oder anders: ja, richtig. Aber ständig dieses Gelaber sowie das letzte Wort und Recht haben wollen....
Das mit den Briefen muss 2006 oder 2010 gewesen sein. Ich war damals Ersatzmitglied und hab es nur am Rande mitbekommen. Der damalige GF hatte dann davon Wind bekommen und fand das nicht so gut. Kam dann nie wieder vor.
Bei einem bleibe ich und rücke davon nicht ab: Wir haben verdammt fähige Kolleginnen in unserer PA!!!
02.02.2022 um 13:41 Uhr
Um deine Frage zu beantworten. Jeder, auch ein BR, kann das Arbeitsgericht ohne Anwalt anrufen.
02.02.2022 um 13:45 Uhr
danke, Catweazle!
02.02.2022 um 15:02 Uhr
Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtshilfestelle. Eine Klage einzureichen ist ziemlich einfach. Ein Satz genügt.
02.02.2022 um 16:11 Uhr
"Meine Fresse- du musst immer was zu babbeln haben, oder? Du wirst uns nicht vorschreiben we wir unsere Arbeit zuerledigen haben. Wir vertrauen in unserem 360 AN Unternehmen ineinander und sind deswegen auch sehr erfolgreich."
Meine Fresse ... statt Dich persönlich angegriffen zu fühlen (wieso eigentlich?), solltest Du vielleicht einfach akzeptieren, das man dazu einen anderen Standpunkt haben kann. Und den habe ich deutlich gemacht (was ich mir von Dir auch nicht verbieten lasse). Und das hat weder etwas mit "letztes Wort haben wollen", noch mit "Recht haben wollen" zu tun.
02.02.2022 um 17:03 Uhr
Siehste, geht schon wieder los.....
02.02.2022 um 18:14 Uhr
02.02.2022 um 20:57 Uhr
Und schon wieder: du musst unbedingt das letzte Wort haben..... Mensch du armes Kerlchen..... hoffentlich kannste gut schlafen... ???
Bin ja gespannt, ob du diesen Kommentar einfach "so stehen lassen kannst". ?
02.02.2022 um 23:30 Uhr
Du hast ganz einfach einen an der Waffel. Und selbstredend wird von mir jetzt immer wieder was kommen. Ich muss Dir doch Deine (wenn auch absurde) Theorie bestätigen, nach der ich immer das letzte Wort haben will. LOL!
03.02.2022 um 10:31 Uhr
Na, weiste nich mehr weiter das du nun mit persönlichen Beleidigungen beginnst?
03.02.2022 um 11:08 Uhr
Das ist keine persönliche Beleidigung. Du ziehst hier einfach ein völlig absurdes Theater ab und ich ergötze mich daran, das (gerne auch noch über die nächsten 30 Jahre) hier konsequent in die Länge zu ziehen.
03.02.2022 um 11:17 Uhr
"Du hast ganz einfach einen an der Waffel."- naja, im Rausche der derzeitigen Rechtsprechungen zu allen möglichen Äußerungen gegenüber Politikern bei Demo`s/ Spaziergängen könnte ein sensibler Richter das schon so sehen. Ich nehme dir nicht ab das du dich ergötzt, sondern eher dich aufregst, das dir jemand widerspricht. Ergibt sich auch aus vielen deiner Wortmeldungen in anderen Beiträgen.
03.02.2022 um 11:54 Uhr
Warum sollte ich mich darüber aufregen, wenn mir jemand widerspricht? Also mal ganz davon abgesehen, dass Du das ja gar nicht tust.
"ich gebe ja celestro eher noch Recht."
Von daher hast Du Dich da wohl etwas verheddert. Weder ging es mir darum, Dich persönlich zu kritisieren, oder Eure PA .... in meinem letzten Post ging es mir darum, einem Außenstehenden nochmal ganz deutlich zu machen, das "es hat (früher) funktioniert" kein sinnvolles Argument ist. Wenn sich ein WV dafür entscheidet, das so zu machen, dann ist das so. Ich halte es angesichts der Rechtslage für keinen gangbaren Weg und würde jedem WV raten, da auch auf Konfrontation zu gehen.
Aber jeder WV ist anders und wenn 90% der WV da lieber den "einfachen" Weg gehen ... bitte. Mir doch egal.
"Ergibt sich auch aus vielen deiner Wortmeldungen in anderen Beiträgen."
Das siehst Du falsch. Aber das wirst Du mir sowieso nicht glauben. Von daher werde ich keine Zeit dafür investieren, Dich in diesem Punkt zu überzeugen.
03.02.2022 um 13:35 Uhr
aha aha....
03.02.2022 um 15:03 Uhr
So. jetzt ist Schluss! ICH habe das letzte Wort!
03.02.2022 um 15:08 Uhr
Enigmathika
Lach, setze dich durch.
03.02.2022 um 15:50 Uhr
"ICH habe das letzte Wort!"
Ist gut Chef! ;-)
03.02.2022 um 16:19 Uhr
?.........
03.02.2022 um 16:21 Uhr
cough cough
03.02.2022 um 19:14 Uhr
Denke nicht das der AG die Adressen rausgeben darf. Für erforderlich halte ich es jedenfalls nicht. Wir haben für alle Briefwähler Umschläge fertig gepackt und ind der Personalabteilung zum verschicken gegeben. Warum wollt ihr euch die Arbeit selbst an die Backe binden. Die Personalabteilung kann doch auch was machen ( kommen sie wenigstens auf blöde Ideen wenn sie beschäftigt sind). Streng genommen, müsste das ja dann ins Datenschutz-Verarbeitungsverzeichniss aufgenommen werden.
03.02.2022 um 20:21 Uhr
@Thomas A Dann denke noch mal neu. https://www.brwahl.de/rechtsprechung/betriebsratswahl-arbeitgeber-muss-privatanschriften-der-mitarbeiter-zur-verfuegung-stellen und auch der Satz der da drin steht: "Der Wahlvorstand müsse Briefwahlunterlagen aber auch auf Antrag von Wahlberechtigten nach § 24 Abs. 1 WahlO BetrVG übersenden"
Hier steht nirgends das man die Perso, den Hausmeister oder Gärtner zum Gehilfen des Wahlvorstandes degradieren kann weil die gerade nix zu tun haben.
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