W.A.F. LogoSeminare

Schutzbrillentragepflicht acht Stunden im ganzen Werk

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb hat ab 01.09.2011 eine Schutzbrillentragepflicht eingeführt ohne davor mit dem Betriebsrat darüber zu sprechen ! Bei nichtbeachtung soll es disziplinarische Konsequenzen haben!

Ist das überhaupt zulässig?????? Sollte da nicht eine BV gemacht werden????? Auf was speziell müssen wir da achten????

4.11103

Community-Antworten (3)

K
Kölner

01.08.2011 um 20:03 Uhr

Was sagt denn der ASA?

R
rolfo

02.08.2011 um 11:26 Uhr

Wenn das Tragen einer Schutzbrille von der BG vorgeschrieben ist, ist es rechtens. Ist es nur eine Anordnung des AG, ohne ges. Vorschrift istz der BR in der Mitbestimmung

A
Angie

02.08.2011 um 13:19 Uhr

Hallo lkjmn

Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Wenn eine Gefährdung der Augen nicht anders vermieden werden kann, hat der Arbeitgeber entsprechenden Augenschutz zur Verfügung zu stellen, bei fehlsichtigen Arbeitnehmern z.B. Korrektionsschutzbrillen. Welche Schutzbrillen im einzelnen in Frage kommen, muss im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) bestimmt werden. Für die Auswahl der Augenschutzgeräte ist es zweckmäßig, diese zunächst vor Ort zu erproben. Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher werden solche Kombinationen, unabhängig von der zusätzlichen Gefährdung, von den Arbeitnehmern oftmals abgelehnt. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Personen problemlos getragen und darüber hinaus besser gepflegt als herkömmliche Schutzbrillen. So gleicht sich der höhere Anschaffungspreis in der Regel durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus. Die BG-Vorschriften finden Sie im Internet unter: http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/cms/website.php . Wichtige Gesetze und Rechtsverordnungen, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, finden Sie im Interenet unter: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html

Stand: 21.08.2003

LG Angie

Ihre Antwort