Schutzbrillentragepflicht acht Stunden im ganzen Werk
Unser Betrieb hat ab 01.09.2011 eine Schutzbrillentragepflicht eingeführt ohne davor mit dem Betriebsrat darüber zu sprechen ! Bei nichtbeachtung soll es disziplinarische Konsequenzen haben!
Ist das überhaupt zulässig?????? Sollte da nicht eine BV gemacht werden????? Auf was speziell müssen wir da achten????
Community-Antworten (3)
01.08.2011 um 20:03 Uhr
Was sagt denn der ASA?
02.08.2011 um 11:26 Uhr
Wenn das Tragen einer Schutzbrille von der BG vorgeschrieben ist, ist es rechtens. Ist es nur eine Anordnung des AG, ohne ges. Vorschrift istz der BR in der Mitbestimmung
02.08.2011 um 13:19 Uhr
Hallo lkjmn
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Wenn eine Gefährdung der Augen nicht anders vermieden werden kann, hat der Arbeitgeber entsprechenden Augenschutz zur Verfügung zu stellen, bei fehlsichtigen Arbeitnehmern z.B. Korrektionsschutzbrillen. Welche Schutzbrillen im einzelnen in Frage kommen, muss im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) bestimmt werden. Für die Auswahl der Augenschutzgeräte ist es zweckmäßig, diese zunächst vor Ort zu erproben. Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" sind Korb- oder Überbrillen in der Regel nur für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten geeignet. Kombinationen von handelsüblichen Korrekturbrillen mit Korb- oder Überbrillen neigen außerdem zum Beschlagen und verursachen häufig Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher werden solche Kombinationen, unabhängig von der zusätzlichen Gefährdung, von den Arbeitnehmern oftmals abgelehnt. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Personen problemlos getragen und darüber hinaus besser gepflegt als herkömmliche Schutzbrillen. So gleicht sich der höhere Anschaffungspreis in der Regel durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus. Die BG-Vorschriften finden Sie im Internet unter: http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/cms/website.php . Wichtige Gesetze und Rechtsverordnungen, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, finden Sie im Interenet unter: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vorschriften.html
Stand: 21.08.2003
LG Angie
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