Hallo Leute,

Es geht bei uns um einen Kollegen, der bei uns im Werk eingestellt wurde.
Möchte dazu sagen das wir noch 2 andere Werke haben, die aber 100 km weit weg sind und zu unserem Unternehmen gehören.

Nun wurde dieser Kollege in ein Werk versetzt das 100 km weit weg ist, und sind der Meinung das dies einer Anhörung an den BR bedarf.

AG meint das wäre nicht so, da in seinem Arbeitsvertrag steht
"das er im zumutbarem Rahmen seiner Tätigkeit auch in den anderen Werken eingesetzt werden kann."

Somit bräuchten sie den BR nicht anhören.

Er übt in dem anderern Werk die gleiche Tätigkeit aus wie bei uns im Werk.

Habe nun im BertVG §99 gelesen das eine Versetzung im Sinne des § 99 entweder länger als 4 Wochen ist oder wenn die Zeit kürzer ist mit erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände.

Hier sehen wir den Ansatzpunkt mit den erheblichen Änderungen der Arbeitsumstände, da der Kollege nun 100 km fahren muss.

Sehen wir das so richtig, oder hat einer von euch ein Urteil parat.

Oder ist es wircklich so, wenn es im Arbeitsvertrag drin steht das er versetzt werden kann ohne Mitbestimmung des BR.

Würde mich freuen auf schnelle und präzise Antworten.