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BEM-Gespräche

O
opticSix
Jan 2018 bearbeitet

Muss der BR an dieses Gesprächen teilnehmen, wenn er nicht persönlich von den AN angesprochen wird? Der Leitfaden zu den BEM-Gesprächen wurde an die AN weitergegeben, u. a. ist der BR als Gesprächsteilnehmer mit aufgeführt. Nach einem Gespräch zwischen der GL und des BR, wurde gesagt das die GL den BR nicht braucht, soll aber an den Gesprächen teilnehmen.

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Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

31.07.2011 um 14:31 Uhr

BR/SBV und AG vereinbaren hier eine betribliche Regelung zum Thema BEM, also eine BV über das was wann wie und wo im Rahmen des § 84 (2) SGB IX. Es wird u.a. ein Integrationsteam gebildet. Der betroffene AN legt dann fest wer aus diesem Integrationsteam teilnehmen soll.

Nicht der AG legt hier fest! Klar sollten die zuständigen Mitarbeitervertreter, also BR/SBV, Wert darauf legen, dass die betroffenen AN sie hinzuziehen wollen.

Legt ein AN hier keinen Wert auf Teilnahme der Mitarbeitervertreter, so hat man ein großes Problem/Vertrauensproblem im Betrieb das geklärt werden sollte.

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