Erstellt am 28.07.2011 um 15:17 Uhr von Ulrik
Hi,
also meiner beschiedenen Meinung nach könnte bei euch zunächst mal ein Betriebsübergang passiert sein.
Basierend darauf würde ich auch sagen, daß die Sache mit dem Urlaub betriebliche Übung ist, sofern es mindestens in den letzten drei Jahren geschehen ist.
Der neue AG muß die alten Verträge natürlich fortführen.
Im Zweifel muß es allerdings per Gericht geklärt werden.
Inwieweit ist ein BR (sofern vorhanden) bei den Urlaubsgrundsätzen mit dabei?
Erstellt am 28.07.2011 um 16:37 Uhr von betriebsratten
Betriebsübergang nach 613a BGB und zusätzliche Betriebliche Übung
Erstellt am 28.07.2011 um 17:37 Uhr von paula
betriebsratten
kann sein und kann sein... muss aber nicht
Wie lange hat der AG das schon gemacht. Hat der AG einen Vorbehalt hinsichtlich der Urlaubsregelung gemacht?
Wie ist der Verkauf erfolgt? Hat der Erwerber die Unternehmensanteile erworben oder was hat er gekauft?
Erstellt am 29.07.2011 um 08:12 Uhr von viktor
Wenn der AG Geld für den Tag anbietet, erkennt er ja schon einen Anspruch der Arbeitnehmer auf diesen Tag an.
Soll oder will der BR hier tätig werden?
Zu beachten wäre der Tarifvorbehalt des § 77.3 BetrVG. Urlaubstage (Länge des Urlaubs) sind "üblicher Weise" tariflich geregelt und können nicht Gegenstand einer BV werden.
Erstellt am 29.07.2011 um 08:57 Uhr von Erika
Danke für die Antworten,
an Paula: der ausländische Unternehmer hat das gesamte Unternehmen gekauft, den zusätzliochen Urlaubstag für die Management GmbH gibt es schon länger als 3 Jahre (wahrscheinlich ca.5 Jahre)
an viktor: wir haben keinen TV aber die Urlaubszeit von 33 Tagen lehnt sich ja daran an, deshalb frage ich mich ja auch nach der rechtlichen Möglichkeit seines Handelns (also des neuen GF)
Übrigens betrifft es nur einen sehr kleinen Teil der MA, aber ein Urlaubstag ist uns wichtiger als die Knete. Mich hat er noch nicht angesprochen - wird heute passieren - ich denke ich sage dann erst mal "NÖ" - oder wie würdet ihr Euch verhalten? Gruß an alle von erika