Liebes Forum, unsere Firma gehörte einem einzelnen Menschen, der sie verkauft hat. Dieser, unser Chef, hat vor Jahren einen Urlaubstag mehr genehmigt, als in einer BV festgeschrieben ist. (wir haben eine Management GmbH und eine AG - und das betraf damals nur die Management GmbH)
Das war eine mündliche Zusage, aber eben vom Unternehmer ausgesprochen, dessen Wort ja quasi wie geschrieben gilt. Seitdem haben diese MA immer einen Tag mehr auf dem Urlaubs-Zeitkonto.
Jetzt gibt es einen GF der diesen zusätzlichen Urlaubstag streichen möchte.
Kann er das so einfach? Denn wenn wir über Jahre diesen zusätzlichen Tag hatten, ist das dann nicht auch "betriebliche Übung". Einer Kollegin bot er einen finanziellen Ausgleich von 10,00 € brutto! dafür an. (Ich nehme an pro Monat) Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten, oder Hinweise sagt Erika