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Streichung eines Urlaubstages

E
Erika
Nov 2016 bearbeitet

Liebes Forum, unsere Firma gehörte einem einzelnen Menschen, der sie verkauft hat. Dieser, unser Chef, hat vor Jahren einen Urlaubstag mehr genehmigt, als in einer BV festgeschrieben ist. (wir haben eine Management GmbH und eine AG - und das betraf damals nur die Management GmbH) Das war eine mündliche Zusage, aber eben vom Unternehmer ausgesprochen, dessen Wort ja quasi wie geschrieben gilt. Seitdem haben diese MA immer einen Tag mehr auf dem Urlaubs-Zeitkonto. Jetzt gibt es einen GF der diesen zusätzlichen Urlaubstag streichen möchte. Kann er das so einfach? Denn wenn wir über Jahre diesen zusätzlichen Tag hatten, ist das dann nicht auch "betriebliche Übung". Einer Kollegin bot er einen finanziellen Ausgleich von 10,00 € brutto! dafür an. (Ich nehme an pro Monat) Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten, oder Hinweise sagt Erika

1.22005

Community-Antworten (5)

U
Ulrik

28.07.2011 um 17:17 Uhr

Hi,

also meiner beschiedenen Meinung nach könnte bei euch zunächst mal ein Betriebsübergang passiert sein. Basierend darauf würde ich auch sagen, daß die Sache mit dem Urlaub betriebliche Übung ist, sofern es mindestens in den letzten drei Jahren geschehen ist. Der neue AG muß die alten Verträge natürlich fortführen.

Im Zweifel muß es allerdings per Gericht geklärt werden. Inwieweit ist ein BR (sofern vorhanden) bei den Urlaubsgrundsätzen mit dabei?

B
betriebsratten

28.07.2011 um 18:37 Uhr

Betriebsübergang nach 613a BGB und zusätzliche Betriebliche Übung

P
paula

28.07.2011 um 19:37 Uhr

betriebsratten

kann sein und kann sein... muss aber nicht

Wie lange hat der AG das schon gemacht. Hat der AG einen Vorbehalt hinsichtlich der Urlaubsregelung gemacht?

Wie ist der Verkauf erfolgt? Hat der Erwerber die Unternehmensanteile erworben oder was hat er gekauft?

V
viktor

29.07.2011 um 10:12 Uhr

Wenn der AG Geld für den Tag anbietet, erkennt er ja schon einen Anspruch der Arbeitnehmer auf diesen Tag an.

Soll oder will der BR hier tätig werden?

Zu beachten wäre der Tarifvorbehalt des § 77.3 BetrVG. Urlaubstage (Länge des Urlaubs) sind "üblicher Weise" tariflich geregelt und können nicht Gegenstand einer BV werden.

E
Erika

29.07.2011 um 10:57 Uhr

Danke für die Antworten, an Paula: der ausländische Unternehmer hat das gesamte Unternehmen gekauft, den zusätzliochen Urlaubstag für die Management GmbH gibt es schon länger als 3 Jahre (wahrscheinlich ca.5 Jahre) an viktor: wir haben keinen TV aber die Urlaubszeit von 33 Tagen lehnt sich ja daran an, deshalb frage ich mich ja auch nach der rechtlichen Möglichkeit seines Handelns (also des neuen GF) Übrigens betrifft es nur einen sehr kleinen Teil der MA, aber ein Urlaubstag ist uns wichtiger als die Knete. Mich hat er noch nicht angesprochen - wird heute passieren - ich denke ich sage dann erst mal "NÖ" - oder wie würdet ihr Euch verhalten? Gruß an alle von erika

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