Mitbestimmungsvorlagen bindend?
Hallo, unsere Dienststellenleitung hat uns heute mitgeteilt, dass Sie ca. zehn Mitbestimmungsvorlagen, welche sich auf Stellenbesetzungen und -verlängerungen beziehen, zurückzieht und Ende August neu prüfen wird. Die Mitbestimmungsvorlagen wurden bereits von allen Gremien (Frauen- und Schwerbehindertenvertretung, PR, Dienststellenleitung) unterzeichnet und eigentlich müssten jetzt nur noch die Arbeitsverträge von den Beteiligten unterschrieben werden. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass damit Menschen - trotz vorheriger Zusage und in unseren Augen gültiger Mitbestimmungsvorlage - auf die Straße gesetzt werden, da deren Verträge vor Ende August auslaufen. Meine Frage nun an Euch: Haben wir da irgendeine rechtliche Handhabe, um auf die Umsetzung der Mitbestimmungsvorlagen zu drängen? Leider habe ich im Internet nichts dazu gefunden und auch die Gesetze geben nicht wirklich eine Verbindlichkeit von Mitbestimmungsvorlagen her.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Berlin, Christian
Community-Antworten (2)
28.07.2011 um 08:12 Uhr
Ideenloser ---Meine Frage nun an Euch: Haben wir da irgendeine rechtliche Handhabe, um auf die Umsetzung der Mitbestimmungsvorlagen zu drängen?---
Die Antwort: Drängen kann der BR soviel er möchte, aber eine Verpflichtung die Betroffenen einzustellen bzw. deren Verträge zu verlängern, gibt es nicht.
28.07.2011 um 11:26 Uhr
Weit verbreiteter Irrtum: Die Einholung der Zustimmung nach §99 beim BR ist nicht identisch mit einer Erklärung das ganze auch umsetzen zu wollen. Es ist vielmehr nur die Grundvoraussetzung die Maßnahme auch umsetzen zu dürfen. Ob die Maßnahme dann tatsächlich umgesetzt wird (nachdem die Zustimmung vorliegt) entscheidet immer noch allein der AG.
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