Erstellt am 09.09.2009 um 19:54 Uhr von Kölner
@floti
Also nimmt man sich die Liste und stellt als WV fest, was aktuell im Betrieb los ist - fertig!
Erstellt am 09.09.2009 um 20:11 Uhr von peanuts
"Also nimmt man sich die Liste und stellt als WV fest, was aktuell im Betrieb los ist - fertig!"
Die Frage ist damit wohl kaum beantwortet.
"Hintergrund ist bei uns, dass wahrscheinlich Anfang 2010 durch eine Teilzentralisierung uns einige Kollegen verlassen werden und wir dann etwas unter die 200ter Grenze kommen."
Und? Wenn es um den Freistellungsanspruch gem. § 38 BetrVG gehen sollte, ist die Wählerliste uninteressant. Entweder fallt Ihr dauerhaft unter die 200er Grenze (dann ist der Freistellungsanspruch weg) oder aber nicht.
Und was die Entscheidung "7 oder 9 zu wählende BRM" betrifft, ist eine aktuelle Wählerliste auch nur bedingt geeignet. Abzustellen ist auf die Anzahl der in der Regel beschäftigten AN. Also Blick in die Vergangenheit und in die Zukunft.
Wenn bereits bekannt ist, dass X KollegInnen den Betrieb dauerhaft verlassen werden und deshalb nur noch ein 7er BR zu wählen ist, sollte man das ggf. auch tun ...
Erstellt am 10.09.2009 um 07:20 Uhr von Kölner
@peanuts
Ich gebe Dir recht, was § 38 BetrVG betrifft.
Was allerdings die Wahrscheinlichkeiten der AN-Anzahl betrifft, würde ich mir nur bedingt so viele Gedanken, wie Du es offenbar machst, machen.
Der Gedanke an eine Verschiebung von AN in andere Bereiche, reichte mir nicht aus...
Erstellt am 10.09.2009 um 08:10 Uhr von rolfo
Die Wählerliste aktualisiert am Tag der Wahlausschreibung ist die für euch gültige Liste.
Erstellt am 10.09.2009 um 08:25 Uhr von Kölner
@rolfo
Ja bzgl. des im Wahlausschreibens benannten Minderheitengeschlechts, nein bzgl. einer evt. Veränderung der BR-Grösse.
Der Kollege 'peanuts' schrieb es in seiner charmanten Art bereits vorher...
Erstellt am 10.09.2009 um 09:09 Uhr von HHHHHF
Mal ein Beispiel:
Der Wahlvorstand hat eine Arbeitnehmerzahl von 202 festgestellt. Die Personalabteilung informiert, dass im nächsten Vierteljahr insgesamt fünf Arbeitnehmer wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze aus dem Betrieb ausscheiden werden. Weitere Informationen erhält der Wahlvorstand dazu nicht. (oder wie bei Euch eben Teilzentralisierung)
Der Wahlvorstand hat hier von einer Regelbeschäftigtenzahl von 202 auszugehen, sodass ein neun-köpfiges Gremium zu wählen ist.
Anders müsste die Entscheidung dann aussehen, wenn die Personalabteilung mitgeteilt hätte, dass aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung die fünf Arbeitsplätze definitiv auf Dauer nicht wieder besetzt werden sollen.
In diesem Fall wäre dann von einer Regelbeschäftigung von 198 auszugehen mit der Folge, dass ein siebenköpfiges Gremium zu wählen wäre.
Entsprechend wäre im vorliegenden Fall zu entscheiden, wenn seitens des Arbeitgebers fünf personen-/verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen wurden bzw. eine entsprechende Anzahl von Arbeitnehmern per Aufhebungsvertrag aus dem Betrieb ausgeschieden ist. Auch in diesen Fällen muss der Wahlvorstand davon ausgehen, dass die Arbeitsplätze – wie auch immer – wieder besetzt werden.
Aber wie du schreibst:
"...dass wahrscheinlich Anfang 2010..." dieses zutreffen soll, ist es noch vor der Wahl.
Demzufolge könnt ihr nur ein siebenköpfiges Gremium wählen.
Ich würde euch empfehlen sich mit der Geschäftsleitung in Verbindung zu setzten und nachfragen, ob evtl. Neueinstellungen in Planung sind, denn diese werden dann mitberechnet und dadurch könnt ihr ein neunköpfiges Gremium wählen. (wenn ihr dann über 201 kommt)