Kündigungsfristen

Grundsätzlich gelten die nach § 622 BGB verlängerten Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber.
Im unserem Tarifvertrag heißt es: Die Frist zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages beträgt.........( Fristen unterscheiden sich nur leicht von den gesetzlich vorgegeben.)

Hier wurde nicht explizit auf den Arbeitgeber verwiesen, gilt diese Regelung jetzt bindend für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer ?