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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist im Tarifvertrag - bindend für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer?

PS
Peter Singer
Jan 2018 bearbeitet

Kündigungsfristen

Grundsätzlich gelten die nach § 622 BGB verlängerten Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Im unserem Tarifvertrag heißt es: Die Frist zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages beträgt.........( Fristen unterscheiden sich nur leicht von den gesetzlich vorgegeben.)

Hier wurde nicht explizit auf den Arbeitgeber verwiesen, gilt diese Regelung jetzt bindend für alle tarifgebundenen Arbeitnehmer ?

5.85502

Community-Antworten (2)

P
packer

24.06.2008 um 13:20 Uhr

moin peter,

frag am besten die, die es wissen müssen.... sprich die beteiligte gewerkschaft.

wenn es nicht grade eine vom AG gekaufte GW oder diese christen%&$X# GW ist, dann kann ich mir aber mal so gar nicht vorstellen, daß die regelungen für AN schlechter sein sollen als im gesetz... das macht keinen sinn...

gruß vom packer

S
skysurfer5

24.06.2008 um 22:04 Uhr

Hi Peter,

es kann durch einen TV von den geltenden Vorschriften des § 622 BGB abgewichen werden. Siehe hierzu Abs. 4 des § 622 BGB. Oder es gilt eine kürzere Kdg.-Frist durch den AN im Arbeitsvertrag.

skysurfer5

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