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Fahrzeit zu Seminaren

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Danke. Meine Reisezeit liegt innerhalb der Arbeitszeit. Arbeitsbeginn ist bei UNS im KL bereits 5 Uhr und Ende um 22.30 Uhr. Bin auf 83 Stunden im Monat angestellt und zähle damit zur TZ Kraft. mein AG will mir die Fahrtzeit zu Seminaren nicht vergüten. Habe schon einige antworten erhalten, möchte aber mit hieb und stichfesten Argumenten kommen.

1.18201

Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

26.07.2011 um 21:51 Uhr

Eigentlich wurde ja alle Antworten gegeben. Doch nichmals dieser Hinweis.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist der Besuch von BR-Seminaren kein betriebsbedingter Grund, der zu einem Ausgleichsanspruch für Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeit führt. (BAG vom 27.06.1990 - 7 AZR 292/89) Dies begründet das BAG mit dem Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG.

Arbeitszeit = die Arbeitszeit lt. ArbV. Also die Zeit welche man normaler weise arbeiten müsste am Reisetag.

Für die Seminatzeiten gilt bei Teilzeitkraft die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft, sofer die Seminarzeiten, nicht die Reisezeiten, mehr als die arbeitsvertraglichen Zeiten sind.

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