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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR: Schweigepflicht über Gehälter von anderen Mitarbeitern

H
Hamburgerin
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

unser Betriebsrat erhält Unterlagen zu jeder Neueinstellung, inkl. natürlich auch Gehaltsinformationen. Ich kann es mir nicht anders denken, als dass alle BR-Mitglieder dann dahingehend verpflichtet sind, über das Gehalt des neuen Mitarbeiters (generell auch natürlich aller Mitarbeiter) Stillschweigen zu bewahren und nicht damit "hausieren" zu gehen. Das ist bei uns jetzt leider gerade passiert. Kann ich etwas tun? Dass das gegen den "gesunden Menschenverstand" ist, ist logisch (finde ich), aber gibt es rechtliche Grundlagen, auf Grund derer ich das betreffende BR-Mitglied evtl. aus dem BR ausschließen kann? Vielen Dank für Feedback!

1.97603

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

26.07.2011 um 18:08 Uhr

Also, Personenneutrale Aussagen über gehälter sind OK. Doch das Gehalt von Hansi Müller darf der BR nicht ausplaudern. Also, Schweigepflicht bezüglich der persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, sofern nicht vom Arbeitnehmer ausdrücklich Freigabe erfolgt.

lese auch mal hier: http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2008/geheimhaltungspflicht-von-betriebsverfassungsorganen-02-2008.php

P
Petrus

26.07.2011 um 20:31 Uhr

Siehe §120(2)+(4) BetrVG

K
Kölner

30.07.2011 um 13:01 Uhr

@Hamburgerin Wie sieht das 'Hausieren' denn aus?

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