Erstellt am 25.07.2011 um 15:15 Uhr von edgar
Ihr könnte per Beschlussverfahren und Einstweiliger Verfügung die Beschäftigung bis zum POSITIVEN Abschluss untersagen lassen. Haben wir schon so durchgezogen. Dann sitzt der AN in der Kantine und trinkt Kaffee und bekommt dafür Geld.
Das hilft, dass AG in Zukunft die MB beachten.
Erstellt am 25.07.2011 um 16:20 Uhr von ganther
oder der MA wird in der Probezeit mal ganz schnell wieder gekündigt und der AG schiebt den schwarzen Peter Richtung AG
Erstellt am 25.07.2011 um 20:26 Uhr von edgar
ganther
....Leiharbeiter ohne unsere Info
Also der Entleiher kann hier keinen Kündigen. Er hat ja wohl auch mit dem Verleiher einen Vertrag den er einhalten muss. Bedeutet er muss dem Verleiher diesen AN zahlen so wie im Vertrag vereinbart.
Es ist hier also nichts mit Probezeit!
Doch auch wenn es sich um ein solches Beschäftigungsverhältnis handeln würde, als neu eingestellten AN, überlegt es sich der AG zu mindest für die Zukunft. Denn auch dann muss der AG erst einmal den AN bezahlen, denn auch hier gibt es Kündigungsfristen. Der AG hätte ggf. auch Probleme hier "MIssbrauch" der Kündigungsmöglichkeit/ also Verstoß gegen die Billigkeit.
In unserm Fall, wollte der AG unbedingt diesen AN, diesen Spezialisten haben.
Erstellt am 25.07.2011 um 22:25 Uhr von ganther
sorry habe jetzt etwas kurz gedacht aber mein Annahme kann auch passiern.... erlebe es gerade da eine Freundin meiner so etwas durchmacht...
Sie wurde beim Verleiher gerade neu eingestellt. Sollte bei einer großen IG-Metall-Firma beschäftigt werden. BR stimmt Einstellung von 20 Leiharbeitern nicht zu und was macht der Entleiher? Er verzichtet auf die Leiharbeiter (stellt im übrigen trotzdem keinen MA selber ein) und Verleiher kündigt in der Probezeit...
Tragisch für unsere Freundin aber das sieht dann ja immer keiner...