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Wegeunfall

R
Rumburak
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem. Ein Freund erzählte mir daß er in der Vergangenheit einen Unfall auf der Fahrt zur Arbeit gehabt hat. In seinen Auto war auch die Tochter einer Nachbarin die verletzt wurde. Er meinte daß die auch über die Wegeunfallversicherung seines Arbeitgeber versichert sei. Stimmt das?

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Community-Antworten (4)

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Arabella

25.07.2011 um 01:06 Uhr

Rumburak, wenn die Tochter denselben Arbeitgeber hat, ansonsten wohl eher die Haftpflicht des Fahrers.

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Rumburak

25.07.2011 um 01:10 Uhr

ah nein. Das war die Tochter der Nachbarin die auch in denselben Kindergarten geht.

A
Arabella

25.07.2011 um 01:13 Uhr

Also die Haftpflicht die jeder Autofahrer hat ;-)

P
Petrus

25.07.2011 um 11:26 Uhr

Gibt es eine Wegeversicherung des Kindergartens? (Könnte Bundeslandabhängig sein - bei der Leitung bzw. dem Träger nachfragen!)

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