Ablehnung der Höherstufung
wie können wir uns verhalten, wenn der BR einer Höherstufung ablehnt ? AG will MA mehr Gehalt geben als es gesetzlich üblich ist. Der BR hat dieser Höhereinstufung nicht zugestimmt.
Community-Antworten (4)
24.07.2011 um 16:50 Uhr
Informationspflicht bei Ein- und Umgruppierungen Umgruppierung liegt demgegenüber vor, wenn eine solche Festsetzung geändert wird, wobei der Anlass der Änderung unerheblich ist. Mitbestimmungsfrei ist jedoch die vom Arbeitgeber freiwillig vorgenommene Höherstufung, obwohl eine Tätigkeit nicht dieser Lohngruppe entspricht.
Bedeutet: Geht BR nichts an, AG kann es einfach machen.
http://www.openpr.de/drucken/100382/Die-personelle-Mitbestimmung-des-Betriebsrats.html
Die Mitbestimmung würde nur greifen, wenn grundsätzlich übertarifliche Zulagen für bestimmte Mitarbeiter gezahlt würden, da dann der kollektivrechtliche Bezug gegeben wäre und die Frage der Verteilungsgrundsätze mitbestimmungspflichtig wäre.
Was hier nicht zutrifft, da wohl Einzelfall. http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterliegt-übertarifliche-Zulage-dem-Mitbestimmungsrecht-des-BRs-__f89600.html
25.07.2011 um 10:07 Uhr
Aber angenommen die kurze Frage ist so auszulegen, dass tatsächlich eine Maßnahme nach § 99 BetrVG vorliegt.
Wenn der Anspruch des Arbeitnehmers "gesetzlich" ist, würde der BR eine Verletzung seiner Pflichten begehen (nämlich darüber zu wachen, dass die Gesetze eingehalten werden, wenn er einer Höhergruppierung nicht zustimmt).
Der Arbeitgeber kann eine fehlende Zustimmung des BR auch gerichtlich ersetzen lassen. Was er in der Praxis wegen einer Umgruppierung in der Regel nicht tut.
Vielleicht wendest Du Dich hilfesuchend an die Gewerkschaft (sofern Du Mitglied bist)
25.07.2011 um 12:11 Uhr
viktor
wo bitte sollte hier eine Pflichtverletzung sien????? Der AG möchte eine übertariliche Leistung erbringen! gewähren!
Selbst wenn es ein gesetzliche Höhergruppierung wäre, könnte es ggf. nachvollziehbare Gründe für das NEIN des BR geben.
25.07.2011 um 12:37 Uhr
@charlot ...was natürlich Schwachsinn wäre!
Verwandte Themen
Mitbestimmung
ÄlterHallo Freunde, habe bitte eine Frage, der Betriebsratsvorsitzende ist im Haus ( Seniorenresidenz ) und die Heimleitung bestellt zwei Damen die auch im Betriebsrat sind, um eine höherstufung der Arbe
In wieweit sind mündliche Zusagen (Höherstufung/Eingruppierung) bindend?
ÄlterHallo zusammen, nach einem Zielvorhabensgespräch ist einer Kollegin in einem Dreier-Gespräch sowohl eine Vertragserhöhung (von 29h auf 32h) als auch eine Lohnerhöhung (Höherstufung/Eingruppierung) ve
Dienstplan Ablehnung durch Betriebsrat
ÄlterHallo Was ist die formale Folge, wenn der Betriebsrat in einer Klinik einen Dienstplan ablehnt? Gründe für die Ablehnung sollen keine Rolle spielen. Was ist der formale Akt nach der Ablehnung? Ir
Urlaub und dessen Genehmigung
ÄlterDer betreffende Kollege hat vorher von seinem Vorgesetzten gesagt bekommen er möge doch 3 Wochen Urlaub am Stück nehmen damit er mal was von seinem Jahresurlaub hat. Nun reicht er vor 4 Wochen sein
Neue EntgO - Wer gehört in Stufe 14?
ÄlterHallo! Wir verhandeln gerade als BR mit der Geschäftsleitung über die Folgen der neue Entgeltordnung. Bei der Höhergruppierung der EG6 zu EG7 und auch bei den Änderungen der EG9 zu EG9a und EG9b ze