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Schulung zumutbar

S
Schichtler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,ich bin als Schichtführer in einem Chemie Betrieb tätig. Da wir wieder mal ein Programm zur zur steigerung der Produktion hatten soll es nun eine Schulung der Vorgesetzten geben. Hier meine Frage , muss ich als Angestellter einer Schulung über den Zeitraum einer Woche ( Montag bis Freitag ) in einem Tagungshotel zustimmen, ich habe eine schwerkranke Frau zuhause ( im Rollstuhl ) diese kann ich nicht ne ganze Woche alleine lassen.

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Community-Antworten (10)

K
Kurzarbeiter

24.07.2011 um 13:57 Uhr

Schulungen/Fortbildungen/Weiterbildung welche zur Erledigung der arbeitsvertraglichen Pflichten notwendig sind muss man besuchen. Der BR hat zwar eine Mitbestimmung, doch diese hat andere Gründe als den hier angesprochenen. Denn er soll daruf achten, dass keine hier bevorzugt werden.

Frage: Was machst Du wenn Du mal 1 Woche ins Krankenhaus musst? Da kann man dann ja auch nicht NEIN sagen oder die Ehefrau mitnehmen. Also auch hier muss man dann eine Lösung finden.

S
Schichtler

24.07.2011 um 14:41 Uhr

Hmmm,ich hätte nicht gedacht das man mich zwingen kann irgendwohinn zu fahren.Und ja ich kann und habe es schon mehrfach abgelehnt ins Krankenhaus zu gehen.Nun gut dann muss ich halt kurz vorher krank werden.

K
Kurzarbeiter

24.07.2011 um 15:22 Uhr

..dann gibt es vielleicht noch einen weiteren Termin. Weiter könnte der AG zur Feststellung kommen, dass Dir auf Grund der nichterfolgten notwendigen Weiterbildung/Qualifikation die erforderliche und notwenige Qualifikation zum Schichtführer fehlt. Dann wäre diese Position ggf. sehr gefährdet mit all den sich daraus möglicher weise ergebenen Folgen. Also könnte eine Versetzung drohen.

§ 106 GeWO, der AG bestimmt Ort und Zeit der Arbeitsleistung, dazu kann dann slebstverständlich die notwendige Weiterbildung zählen. Ganz besonders für Führungskräfte wie es ja auch Schichtführer sind.

PS: Krankwerden mit Ansage führt in sehr vielen Fällen zur Kündigung.

N
nicoline

24.07.2011 um 15:43 Uhr

Kurzarbeiter, Krankwerden mit Ansage führt in sehr vielen Fällen zur Kündigung. Angesagt hat er das bislang ja nur Dir!

*§ 106 GeWO, der AG bestimmt Ort und Zeit der Arbeitsleistung, * ja, aber, er hat auch billiges Ermessen walten zu lassen.

Schichtler, gibt es denn keine Möglichkeit, mit Deinem AG Deine ganz besondere Situation zu besprechen und vielleicht eine andere Lösung zu finden? Vielleicht in einem zweiten Termin mit einer Inhouse Schulung? Oder jemanden zu finden, der Deine Frau in dieser Zeit betreut? Oder zwischenfahren?

K
Kurzarbeiter

24.07.2011 um 16:03 Uhr

nicoline

..*Krankwerden mit Ansage führt in sehr vielen War ja nur ein Hinweis!! weiter ...Angesagt hat er das bislang ja nur Dir! Nein die Ansage kam so kann man doch sehr deutlich lesen, von ..Schichtler

Man sollte auch immer bedenken, auch AG und besonders Personaler kennen solche Foren wie dieses hier und können lesen und ggf. aus bestimmten Fakten Rückschlüsse ziehen. Also hier Schichtleiter mit Frau im Rollstuhl Chemie Betrieb und Schulung zu Programm zur zur Steigerung der Produktion.

Diese Fakten dürften wohl nicht all zu oft so zusammentreffen. Da kann auch ein AG schnell zu dem Ergebnis kommen, dass 1 +1 = 2 ist.

Wäre ich der zuständige AG/Personler hier, würde ich mir diese Beiträge ausdrucken und zu der Personalakte nehmen.

Daher sollte man sich immer sehr gut überlegen was man alles so schreibt also von sich gibt. Vor allem was klare Rückschlüsse zu lässt.

..er hat auch billiges Ermessen walten zu lassen. Ja stimmt, wenn es sich aber um notwenige Schlungsmaßnahmen handelt und andere Lösung nicht möglich ist, gibt es hier nichts ..walten zu lassen.

N
nicoline

24.07.2011 um 16:48 Uhr

Wäre ich der zuständige AG/Personler hier, würde ich mir diese Beiträge ausdrucken und zu der Personalakte nehmen. Und ich habe den Eindruck, das würdest Du auch jetzt am Liebsten tun, bist Du Personaler? Na ja, auch wenn nicht, Du hast Deinen Laden bestimmt richtig gut im Griff

K
Kurzarbeiter

24.07.2011 um 16:53 Uhr

nicoline

Bin kein Personaler, doch ich denke immer "wie würde ich auf der anderen Seite des Tisches handeln" das hat den Vorteil, dass man nicht so leicht überrascht werden kann. Es war somit auch einmal wieder einen Hinweis den man nicht unbeachtet lassen sollte. Es ist eben wie in den meisten Foren, kein geschlossenes Forum nur für die AN Seite. Wer also nicht bedenkt, dass die andere Seite, also AG solche Foren hier nicht kennen und mitlesen ist weltfremd und selbst schuld.

D
dasgrauen

24.07.2011 um 17:01 Uhr

Na ja, auch wenn nicht, Du hast Deinen Laden bestimmt richtig gut im Griff Antwort 6 Erstellt am 24.07.2011 um 14:48 Uhr von nicoline

Mußt du immer anderen nacheifern und persönlich werden? Wieviele willst du hier noch im Auftag anderer vergraulen?

N
nicoline

24.07.2011 um 18:01 Uhr

Kurzarbeiter, ja, Du hast ganz bestimmt Recht!

dasgrauen dein nick ist echt passend, trotzdem tust Du mir unendlich leid.

D
dasgrausen

25.07.2011 um 00:32 Uhr

dasgrauen dein nick ist echt passend, trotzdem tust Du mir unendlich leid. Antwort 13 Erstellt am 24.07.2011 um 16:01 Uhr von nicoline

Das ist soooooo nett von dir, aber du solltest dich lieber auf dich konzentrieren!

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