Fallrohr im Büro - MBR des BR?
Ein Mitarbeiter soll in ein anderes Büro umziehen. 1,5 m hinter seinem Schreibtisch gehen dann zwei Fallrohre von Toiletten im Oberstock durch. Die Fallrohre sind verkleidet. Man höhrt trotzdem Wasser rauschen.
Ist das erlaubt das Fallrohre durch ein Büro gehen dürfen?
Community-Antworten (3)
23.07.2011 um 19:51 Uhr
Empfehlungen der Fachwelt zur Lärmbelastung in Büros - anzustreben sind Schalldruckpegel: * von 35 bis 40 dB (A) bei sehr hohen Konzentrationserfordernissen wie bei der anspruchsvoller Sachbearbeitung, beim Programmieren oder bei wissenschaftlicher Arbeit (vgl Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse" AWE 124) * von 35 bis 45 dB (A) bei konzentrierter, überwiegend geistiger Arbeit (vgl. DIN EN ISO 11690, AWE 124) * von 40 bis 45 dB (A) bei notwendiger Kommunikation mit Kunden und Anforderung an eine sehr gute Sprachverständigung (vgl. DIN EN ISO 9241 Teil 6) * von 40 – 50 dB (A) in CallCentern und bei Bildschirmarbeit im gewerblichen Umfeld (vgl. AWE 124, Wissensspeicher CallCenter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) * von 45 bis 55 dB (A) bei routinemäßiger Büroarbeit (vgl. DIN EN ISO 11690) * von maximal 55 dB(A) bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten ( vgl. BGI 650, VDI 2058) ohne hohe Anforderungen an die Konzentration oder Sprachkommunikation * von maximal 70 dB (A) bei überwiegend einfachen oder mechanisierten Bürotätigkeiten, die es aber kaum mehr gibt (sinnvoll war diese Angabe bei den Schreibbüros der siebziger Jahre) Quelle: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/arbeitsumgebung_beleuchtung/laerm.htm
Wo sollten die Fallrohre Deiner Meinung nach verlaufen??
25.07.2011 um 15:28 Uhr
Erst mal Danke für die Antwort. Die Fallrohre können bauchtechnisch nicht anders verlaufen. Die Frage ist, ob an dieser Stelle überhaupt ein ständiger Büroarbeitsplatz sein darf. Muß der Arbeitgeber keine Alternative aufweisen, bezw. die Rohre so isullieren, das man nichts mehr höhrt. Oder muß man das eben einfach hinenehmen?
25.07.2011 um 15:42 Uhr
@mswmfag, solange der Umgebungslärm sich im gesetzlichen Rahmen befindet, passiert nix, ausser der AG ist von sich aus bereit etwas zu ändern.
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