Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 Monate Probezeit und einer weiteren Verlängerung der Probezeit um weitere 6 Monat kann doch nicht als ordentlich, fristgerecht während der Probezeit gekündigt werden mit Kündigungsfrist 14 Tage. Es greift doch das ArbZG, mit Kündigungsfrist von 1 Monat zum 15. oder Monatsende. Diese Kündigung ist doch nicht rechtskräftig?
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