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Kündigung rechtens?

R
Rotfuchs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 Monate Probezeit und einer weiteren Verlängerung der Probezeit um weitere 6 Monat kann doch nicht als ordentlich, fristgerecht während der Probezeit gekündigt werden mit Kündigungsfrist 14 Tage. Es greift doch das ArbZG, mit Kündigungsfrist von 1 Monat zum 15. oder Monatsende. Diese Kündigung ist doch nicht rechtskräftig?

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

22.07.2011 um 11:55 Uhr

Rotfuchs ArbZG und KSchG und BGB sind vollkommen unterschiedliche Rechte. Nach 6 Monaten greift bei Betrieben mit > 20 AN das KSchG.

Wurde also das KSchG und die Kündigungsfristen lt. ArbV/TV/BGB nicht beachtet innerhalb von 3 Wochen Klage erheben.

U
Ulrik

22.07.2011 um 12:55 Uhr

Ausserdem greift für die Berechnung der Kündigungsfrist das § 622 BGB!! Dort sind die Fristen geregelt.

Alles Andere zum Thema Kündigungsgründe und rechtlich haltbar oder nicht, regelt das KSchG (nach 6 Monaten Wartezeit)

E
eveline

22.07.2011 um 15:22 Uhr

@Ulrik

...Ausserdem greift für die Berechnung der Kündigungsfrist das § 622 BGB!!

Wieso außerdem?? Auf das BGB wurde doch hingewiesen! Ebenso auf das KSchG ;-))

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