Rufdienst- wann beginnt Aktivzeit
Tachchen Leute.
Mal eine Frage zum Rufdienst. Bei uns gibt es eine BV zur Rufbereitschaft. Darin heist es, das sich die Arbeitsleistung im direkten Anschluß an die Regelarbeitszeit nicht in aktivstunden umwandelt, sondern das es als Tagedienstverlängerung zu sehen ist. Ein Hineinarbeiten in die Rufbereitschaft ist nach der Rechtsprechung des BAG nicht als Aktivzeit der Rufbereitschaft, sondern als Dienstplanänderung und Anordnung/Duldung von Mehrarbeit/Überstunden zu sehen. Aber doch nur bis 10 Stunden insgesamt- oder? Was ist wenn meine Inanspruchnahme mehr als diese 10 Stunden täglicher AZ beträgt? Wie würdet ihr das sehen?
Community-Antworten (1)
21.07.2011 um 17:36 Uhr
Alles also die "nirmale" Arbeitszeit plus die aktive Zeiten in der Rufbereitschaft sind gem. ArbZG also die Höchstarbeitszeiten als ein gesamtes zu sehen.
Man muss weiter unterscheiden zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
Bei Rufbereitschaft ist auch das Thema Ruhezeit gem. ArbZG zu beachten. Diese beginnt NEU sofern man in der Rufbereitschaft tätig wurde nach Ende dieser Tätigkeit.
Merharbeit unterliegt IMMER der MB, daher auch das Anordnen von Rufbereitschaft, da ja Arbeitszeit/ mehrarebit entstehen kann.
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