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Beurteilungsbögen

B
bongo
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma wurde verkauft.Haben aber noch keine neuen Verträge bekommen.Nun will man mit uns Mitarbeitergespräche führen, diese aber mit einem neuen Beurteilungsbogen,bei dem dann die neue Gehaltserhöhung festgelegt werden soll.Diese Bögen wurden dem Betriebsrat bereits vorgestellt, aber vom BR bisher nicht genemigt.Wie sollen wir uns hier verhalten?

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Community-Antworten (1)

P
pitsieben

08.02.2011 um 12:12 Uhr

@ bongo, wieso neue Verträge? Der Verkauf eines Betriebes ist ein Betriebsübergang nach § 613a BGB. Gemäß § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber in die bestehenden Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen ein. Dabei werden die Arbeitsverträge so übernommen, wie sie bestehen. Diese Bedingungen dürfen, bis auf besondere Ausnahmen, nicht vor Abschluss eines Jahres zum Nachteil des/der Arbeitnehmer/in geändert werden. Das bedeutet einen Bestandsschutz vom mindestens einem Jahr für die Beschäftigten.

Hat der BR überhaupt noch ein Mandat für die verkaufte Firma? Ist die Firma in einen anderen Betrieb eingegliedert worden? Gab es einen Interessenausgleich oder Sozialplan?

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