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Sitzung während Krankheit

E
Elisabeth
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

3er Betriebsrat - ein Mitglied ist seit Wochen krank wegen einer Fussverletzung - Betriebsratssitzung wurde daher bei dem erkrankten Mitglied zu Hause abgehalten - das Mitglied ist ja nicht bettlägerig und es ist ja nur der Fuß verletzt.

Kann der Arbeitgeber Beschlüsse die auf dieser Sitzung beschlossen wurden anfechten?

Kann dem krank geschriebenen Mitglied ein Nachteile entstehen?

Wer weiß wie die rechtliche Seite aussieht?

Antwort wäre sehr wichtig.

Vielen Dank im Voraus.

Elisabeth

elge56@email.de

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Community-Antworten (7)

H
horstseinsohn

21.07.2011 um 13:40 Uhr

@Elisabeth

Habt ihr kein Ersatzmitglied was ihr einladen könnt ????

Gruss Horst

T
Tulpe

21.07.2011 um 13:57 Uhr

Euer Mitglied hätte auch ins Geschäft kommen können. Wen es nicht Bettlägerig Krankgeschrieben ist. Wo macht Ihr sonst Sitzungen?? Wen auf der Tagesordnung als Top das Thema ist das ihr einen Beschluss braucht ist alles in Ordnung. Nachteile können keine entstehen.

R
rkoch

21.07.2011 um 13:57 Uhr

Kann der Arbeitgeber Beschlüsse die auf dieser Sitzung beschlossen wurden anfechten?

Kann dem krank geschriebenen Mitglied ein Nachteile entstehen?

Beides nein. Aber EUCH beiden könnte der AG Probleme bereiten. Ihr könnt Euch von der Arbeit freistellen so weit das zur Erledigung von BR-Arbeit notwendig ist. Es wird aber i.d.R. nicht notwendig sein eine Sitzung außerhalb des Betriebes abzuhalten, auch dann nicht wenn ihr die Sitzung wegen des kranken BRM in dessen Wohnung abhalten wollt. Aber so lange der AG stillhält....

K
Kurzarbeiter

21.07.2011 um 13:57 Uhr

Der AG könnte ggf. das Thema Verschwiegenheit ins Gespräch bringen. War die Verschwiegenheit gesichert? Also konnte z.B. kein Familienangehöruger Unterlagen einsehen oder die gespräche verfolgen?

Warum ist das erkrankte BRM nicht einfach in Geschäft gekommen? Denn AU ist nicht gleich mit Amtsunfähigkeit. Es darf nur die Gesundung nicht beeinträchtigt werden und er bekommt weder Zeitgeutschriften/Ausgleich nach § 37 noch Fahrkosten. Wäre also dann wirklich alles EHRENAMT.Gleiches gilt bei Urlaub. In solche Fällen muss sich das BRM dann nur als NIchtverhindert erklären, da i.d.R. AU/Urlaub = Verhindert gilt.

E
Elisabeth

21.07.2011 um 14:36 Uhr

Danke schon mal für die vielen Antworten.

Das kranke Mitglied hat einen eingegipsten Fuß und kann nicht Auto fahren und kommt auch nicht per Bahn von zuhause weg.

Elisabeth

E
eveline

21.07.2011 um 14:53 Uhr

..und warum dann kein Ersatzmitglied so wie es das Gesetz, das BetrVG und die Gerichte es als Regelfall vorsehen ???

Denn keiner ist unersetzbar! Oder was macht ihr wenn dieses BRM ins Krankenhaus muss??

M
monalisa

21.07.2011 um 15:08 Uhr

@eveline, Sitzung im Krankenhaus, was denn sonst....... ;-))

@Elisabeth, du wurdest gefragt, warum ihr kein Ersatzmitglied eingeladen habt. Ich geh davon aus, dass ihr evtl. keines habt oder - wie leider schon vorgekommen - ihr das Ersatzmitglied nicht dabei haben wollt. >:-( Ihr seid auch mit 2 BR's beschlussfähig!

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