Erstellt am 20.07.2011 um 14:44 Uhr von petrus
Dann fragt doch Euren Ex-BRV, ob ihm §274 StGB bekannt ist...
Erstellt am 20.07.2011 um 14:46 Uhr von viktor
Ist er denn noch BR-Mitglied?
Aber egal. Die Akten gehören dem BR und nicht dem Vorsitzenden.
Erstellt am 20.07.2011 um 14:47 Uhr von Kurzarbeiter
Es gibt nur Unterlagen des BR. Also nicht des BRV. Der BR (alt) oder BRV (alt) muss diese übergeben. Weigert er sich würde ich das ArbG bemühen. Die Kosten müsste dann der alt-BRV tragen, nicht der AG bzw. er könnte den BRV(alt) in Regress nehmen, da er hier rechtswidrig handelt.
Der alt-BRV müsste dann ggf. unter Eid oder an Eidesstatt vor Gericht erklären, dass es keine Unterlagen mehr gibt. Dann hat er das Risiko bei Falschaussage und der Richter würde ihn befragen wie er dazu kam ggf. Unterlagen zu vernischten
Ich denke, wenn der BR einen Beschluss fasst hier das ArbG einzuschalten, dürfte der alt-BRV einleken, weil er erkennt was ihm drohen könnte
Erstellt am 20.07.2011 um 14:53 Uhr von smigle
...ihr seid ja rasend schnell... :-)
...vielen Dank, hat schon weitergeholfen....
MfG
smigle
Erstellt am 20.07.2011 um 16:25 Uhr von DerAlteHeini
smigle
Zu den Kosten eines Verfahrens zur Herausgabe von BR Unterlagen.
Vor einem Arbeitsgericht, trägt jede Partei seine Kosten selbst.
Das heißt, für die Kosten des BR ist der AG zuständig, die Kosten des Beklagten muss dieser selber tragen. Da ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1.Instanz) in der Regel kostenfrei ist, dürfte nur mit eventuellen Kosten für einen RA und Zeugengeld gerechnet werden.
Vom ArbG werden nur Kopierkosten und Portogeld eingefordert.
Erstellt am 22.07.2011 um 12:30 Uhr von Betriebsratten
Nur noch ein Tip: Schau mal unter " Urkundenunterdrückung "
Bei einer Vielzahl von Unterlagen des BR handelt es sich eben um urkunden im Sinne des BGB
Erstellt am 22.07.2011 um 13:05 Uhr von Petrus
@Ratten: Du hast meinen Beitrag oben (Antwort 1) gelesen?