Erstellt am 20.07.2011 um 14:43 Uhr von Kurzarbeiter
Das BEEG sieht das NEIN des AG nicht vor!
lese auch mal hier:
http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html
...Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann Elternzeit die drei ersten Lebensjahre des Kindes genommen werden
Erstellt am 20.07.2011 um 15:17 Uhr von Ulrik
Sind denn diese drei MA direkte Verhinderungsvertreter, so daß man evtl eine Motivation erkennen könnte, daß der AG durchaus ein berechtigtes Interesse haben könnte, dass nicht gleich alle drei auf einmal weg sind?
Erstellt am 20.07.2011 um 15:31 Uhr von edgar
Ulrik
...aber das hilft eigentlich auch nicht, denn das Gesetz sieht ein NEIN des AG hier wie Kurzarbeiter schreibt und auch aus dem Link ersichtbar ist nicht vor!
Doch ich gebe zu, bin in diesem Thema nicht sicher
Erstellt am 20.07.2011 um 15:57 Uhr von bergziege
In Bezug auf Elternzeit bzw. den sogenannte Partnermonaten oder Vätermonate (wie hier 8 Wochen) hat der AG keine Möglichkeit der Ablehnung.
Erst wenn Teilzeit während der Elternzeit beantragt wird, kann er wegen dringender, betrieblicher Gründe ablehnen.
Ich stimme also kurzarbeiter zu.
Erstellt am 22.07.2011 um 13:38 Uhr von christax
Hallo
Da wird sich der AG aber freuen wenn die drei Väter nach 8 Wochen wieder im Betrieb
sind.
Das die Begrüssung freundlich ausfält kann ich mir nicht denken.
auch das Arbeitsverhältnis wird nicht mehr das gleiche sein.
Frage : lohnt sich dann das recht haben,oder sollte mann sich dann nicht lieber mit
dem AG einigen und später frei machen?
Erstellt am 22.07.2011 um 14:39 Uhr von Petrus
christax: Im Prinzip ja... Nur meldet Radio Eriwan heute: Vielleicht sollte der Chef mal mit den MA reden und nicht nur festlegen und anordnen. Vor allem, wenn die MA das Gesetz auf ihrer Seite haben...