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Elternzeit, Vaterzeit

H
hilfsheriff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit c.a. 200 Angestellten. Drei unserer männlichen Kollegen werden nun inetwa Zeitgleich Vater und möchten ab geburt ihrer Kinder Elternzeit in anspruch nehmen. ( 8 Wochen) Unser Chef meinte dazu er werde sicherlich nicht genehmigen das 3 Väter gleichzeitig in elternzeit gehen. Frage: Darf der arbeitgeber nach fristgerechter Antragstellung auf Elternzeit diese aus betrieblichen gründen ablehnen oder nach hinten verschieben?

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Community-Antworten (6)

K
Kurzarbeiter

20.07.2011 um 16:43 Uhr

Das BEEG sieht das NEIN des AG nicht vor!

lese auch mal hier:

http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html ...Ohne Zustimmung des Arbeitgebers kann Elternzeit die drei ersten Lebensjahre des Kindes genommen werden

U
Ulrik

20.07.2011 um 17:17 Uhr

Sind denn diese drei MA direkte Verhinderungsvertreter, so daß man evtl eine Motivation erkennen könnte, daß der AG durchaus ein berechtigtes Interesse haben könnte, dass nicht gleich alle drei auf einmal weg sind?

E
edgar

20.07.2011 um 17:31 Uhr

Ulrik

...aber das hilft eigentlich auch nicht, denn das Gesetz sieht ein NEIN des AG hier wie Kurzarbeiter schreibt und auch aus dem Link ersichtbar ist nicht vor!

Doch ich gebe zu, bin in diesem Thema nicht sicher

B
bergziege

20.07.2011 um 17:57 Uhr

In Bezug auf Elternzeit bzw. den sogenannte Partnermonaten oder Vätermonate (wie hier 8 Wochen) hat der AG keine Möglichkeit der Ablehnung. Erst wenn Teilzeit während der Elternzeit beantragt wird, kann er wegen dringender, betrieblicher Gründe ablehnen.

Ich stimme also kurzarbeiter zu.

C
Christax

22.07.2011 um 15:38 Uhr

Hallo Da wird sich der AG aber freuen wenn die drei Väter nach 8 Wochen wieder im Betrieb sind. Das die Begrüssung freundlich ausfält kann ich mir nicht denken. auch das Arbeitsverhältnis wird nicht mehr das gleiche sein. Frage : lohnt sich dann das recht haben,oder sollte mann sich dann nicht lieber mit dem AG einigen und später frei machen?

P
Petrus

22.07.2011 um 16:39 Uhr

christax: Im Prinzip ja... Nur meldet Radio Eriwan heute: Vielleicht sollte der Chef mal mit den MA reden und nicht nur festlegen und anordnen. Vor allem, wenn die MA das Gesetz auf ihrer Seite haben...

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