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Schulungsanspruch für Mitglieder WA

U
Uller
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben seit Oktober 2011 einen BR. Da wir über 100 MA sind haben wir nun einen Wirtschaftsausschuss gewählt (5 BR-Mitglieder) da wir sowas ja noch nie gemacht haben, hat der BR beschlossen ein ImHaus-Seminar für alle 5 durchzuführen. Der AG meint nun, das er nicht alle 5 Schulen lassen braucht. Wir hätten ja auch z.B. den Controller mit rein wählen können.(Controller ist AG freundl.)Er will nur max. 2 Mitglieder für die Schulung freistellen. Gibt es hierzu eindeutige Urteile?

1.25007

Community-Antworten (7)

K
Kölner

20.07.2011 um 11:53 Uhr

@uller Jedes WA-Mitglied hat einen Schulungsanspruch. Da Ihr schon recht nett seid und eine Innenhausschulung machen wollt, würde ich keinerlei Kompromisse mehr machen wollen.

C
controlling

20.07.2011 um 12:29 Uhr

Sehe ich wie Kölner. Macht dem AG doch eine Rechnung auf.

  1. Kosten Innhausschulung (kein Hotel, keine Reisekosten, nur Seminarkosten).
  2. Kosten für x WA Mitglieder bei einem Seminaranbieter außerhalb (Reisekosten, Hotelkosten, Seminarkosten).

Dann wird er ja sehen was günstiger ist.

R
rkoch

20.07.2011 um 12:33 Uhr

Zuz Beachten: Der Schulungsanspruch erstreckt sich natürlich wie beim Betriebsrat auf NOTWENDIGE Schulungen. Damit ist auf jeden Fall für alle WAM Grundwissen (WA1, WA2) zulässig und notwendig, Spezialwissen wie Bilanzanalyse könnte evtl. nur für einige der WAM notwendig sein. Insofern hängt das ganze auch noch etwas vom Thema ab.

S
SuzieQ

20.07.2011 um 13:03 Uhr

uller, da die Auswahl der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses durch den BRat nach den Kriterien der fachlichen und persönlichen Eignung zu erfolgen haben und mit dem Controller (ob ArbG freundlich oder nicht) eine Person mit dem nötigen Wissen vorhanden ist, sehe ich es nicht so eindeutig das für ALle ein Anspruch besteht. Das BAG setzt bei Wirtschaftsausschussmitgliedern ein wirtschaftliches Grundwissen voraus.

K
Kölner

20.07.2011 um 13:30 Uhr

@SuzieQ Das BAG hat nichts gesagt, wann und wie dieses wirtschaftliche Grundwissen angeeignet werden soll. Und: Wenn man Deinen Argumenten folgen würde, wären keinerlei Schulungen für BR-Mitglieder mehr möglich...und die Unabhängigkeit eines Gremiums hätte Risse.

U
Uller

20.07.2011 um 14:24 Uhr

Erstmal Danke. Ich sehe es auch so,dass alle Wirschaftsausschussmitglieder einen Schulungsanspruch haben. Aber gibt es dazu auch eindeutige Urteile. Das BetrVG ist da etwas undurchsichtig.

P
Petrus

20.07.2011 um 14:46 Uhr

Oben auf das pinkfarbene Bonbon mit der Aufschrift "Wirtschaftsausschuss" klicken, dann im Menu links oben auf "Schulungsanspruch"...

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