Erstellt am 20.07.2011 um 09:53 Uhr von Kölner
@uller
Jedes WA-Mitglied hat einen Schulungsanspruch.
Da Ihr schon recht nett seid und eine Innenhausschulung machen wollt, würde ich keinerlei Kompromisse mehr machen wollen.
Erstellt am 20.07.2011 um 10:29 Uhr von controlling
Sehe ich wie Kölner.
Macht dem AG doch eine Rechnung auf.
1) Kosten Innhausschulung (kein Hotel, keine Reisekosten, nur Seminarkosten).
2) Kosten für x WA Mitglieder bei einem Seminaranbieter außerhalb (Reisekosten, Hotelkosten, Seminarkosten).
Dann wird er ja sehen was günstiger ist.
Erstellt am 20.07.2011 um 10:33 Uhr von rkoch
Zuz Beachten: Der Schulungsanspruch erstreckt sich natürlich wie beim Betriebsrat auf NOTWENDIGE Schulungen. Damit ist auf jeden Fall für alle WAM Grundwissen (WA1, WA2) zulässig und notwendig, Spezialwissen wie Bilanzanalyse könnte evtl. nur für einige der WAM notwendig sein. Insofern hängt das ganze auch noch etwas vom Thema ab.
Erstellt am 20.07.2011 um 11:03 Uhr von SuzieQ
uller, da die Auswahl der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses durch den BRat nach den Kriterien der fachlichen und persönlichen Eignung zu erfolgen haben und mit dem Controller (ob ArbG freundlich oder nicht) eine Person mit dem nötigen Wissen vorhanden ist, sehe ich es nicht so eindeutig das für ALle ein Anspruch besteht.
Das BAG setzt bei Wirtschaftsausschussmitgliedern ein wirtschaftliches Grundwissen voraus.
Erstellt am 20.07.2011 um 11:30 Uhr von Kölner
@SuzieQ
Das BAG hat nichts gesagt, wann und wie dieses wirtschaftliche Grundwissen angeeignet werden soll.
Und: Wenn man Deinen Argumenten folgen würde, wären keinerlei Schulungen für BR-Mitglieder mehr möglich...und die Unabhängigkeit eines Gremiums hätte Risse.
Erstellt am 20.07.2011 um 12:24 Uhr von uller
Erstmal Danke. Ich sehe es auch so,dass alle Wirschaftsausschussmitglieder einen Schulungsanspruch haben. Aber gibt es dazu auch eindeutige Urteile. Das BetrVG ist da etwas undurchsichtig.
Erstellt am 20.07.2011 um 12:46 Uhr von petrus
Oben auf das pinkfarbene Bonbon mit der Aufschrift "Wirtschaftsausschuss" klicken, dann im Menu links oben auf "Schulungsanspruch"...