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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frge zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 - Anspruch auf ein BR-Seminar zu §87 BetrVG wenn Grundlagenschulung dazu vor fünf Jahren war?

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Luzi-Lu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle,

ich habe eine Frage zum Schulungsanspruch einzelner BR-Mitglieder:

Wenn ein Betriebsratsmitglied irgendwann in 2003 seine Grundschulungen zum BetrVG absolviert hat, hat er dann in 2008 trotzdem einen Anspruch auf ein BR-Seminar zu §87 BetrVG?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Community-Antworten (14)

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Lotte

27.01.2008 um 16:03 Uhr

Luzi-Lu, der BR entscheidet bei einer Schulung nach § 37 (6) über die Erforderlichkeit dieser Schulung für das BRM. Es kann sogar sein, dass ein nochmaliger Besuch eines BR 1 Seminars für einzelne BRM als erforderlich gesehen wird. Worauf willst Du hinaus? Bei Fragen nach "Ansprüchen" vermute ich immer eine Hintergrundgeschichte ;-)

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Luzi-Lu

27.01.2008 um 16:14 Uhr

Hallo Lotte,

ich gehe davon aus, dass der AG unter dem Vorwand bzgl. der Schulungen in 2003 die Kostenübernahme ablehnen wird. Das würde dann bedeuten,der BR-kollege müßte juristisch dagegen vorgehen.

Ich würde das gerne im Vorfeld versuchen zu verhindern.

MFG

B
berti

28.01.2008 um 13:56 Uhr

Ihr müsstet genau begründen, warum die erneute Schulung erforderlich ist. Das könnte z.B. sein, dass das BR-Mitglied neue Aufgaben übernimmt, in Verhandlungsgruppen mitwirkt, o.ä.

Als ketzerische persönlich Anmerkung fällt mir dazu allerdings ein: Wenn ein BR-Mitglied vor 5 Jahren ein Grundlagenseminar gemacht hat und dann die ganze Zeit praktische BR-Arbeit geleitet hat, finde ich es schon traurig, dass jetzt erneut ein Seminar erforderlich sein soll, dass sich wieder mit den Grundlagen der BR-Arbeit beschäftigt. Nach so langer Erfahrung müsste man sich das doch angeeignet haben, oder?

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Mona-Lisa

28.01.2008 um 14:11 Uhr

@Berti, genauso ketzerisch könnte man dich fragen, ob dir entgangen ist, dass sich in 5 Jahren manche Rechtsprechung im BetrVG ändern kann..... :-))

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Luzi-Lu

28.01.2008 um 15:15 Uhr

Erst einmal vielen Dank für die Antworten auf meine Beitrag! :o)

@ Berti Der Kollege arbeitet sogar schon länger als seid 2003 im Betriebsrat. Die Arbeit die er leistet ist engagiert und gut. Trotzdem möchte er eine Schulung zu dem Paragraphen, da er sich von einer 4-Tage-Schulung ein komplexeres Wissen über seineAuslegung und Möglichkeiten erhofft. Traurig finde ich daran gar nix!

B
berti

28.01.2008 um 16:12 Uhr

Ich bleibe trotzdem dabei, "Einsteigerseminare" nach langjähriger BR-Arbeit sind etwas peinlich. Neben Seminaren gibt es ja schließlich auch die Möglichkeit (Pflicht), sich mittels Fachzeitschriften, Internet Büchern über die Änderungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Und wenn es denn ein Seminar sein soll, kann man dann eines über "Aktuelle Rechtsprechung" machen!

Ich möchte es jetze Luzi-Lu nicht unterstellen, denn Leute, die sich Foren rumtreiben sind im allgemeinen die engagierten: Ich habe bei Seminaren, an denen ich teilgenommen habe, schon Grüppchen von Leuten gehört, die beraten haben, an welchemattraktiven Seminarort sie noch nicht waren, Thema eher uninteressant! Es gibt schon so einige BR, die die Sache mit den Seminaren missbrauchen!

I
Immie

28.01.2008 um 16:38 Uhr

@Berti Nun verrate mir doch einmal, wo dein Problem liegt... Was hat denn eine "Grundlagenschulung" , mit einem speziellen Seminar zum 87er zu tun...? So wie du das siehst, muss man auch kein Seminar mehr über BV,WA und sonstiges machen... ...weil §77, §106-109...ist ja alles in der Grundlagenschulung schon mal erwähnt worden... Das kann doch nicht dein Ernst sein:-(

L
Luzi-Lu

28.01.2008 um 17:23 Uhr

@ Berti Weißt du was, es ist mir echt Schnuppe was du denkst ;o) Sorry, Neunmalkluge finde ich ein bisserl nervig, ehrlich! Was hat meine Frage mit deiner Aussage über Grüppchen in Seminaren zu tun? Wozu bietet die WAF trotz Schulungen zum BetrVG zusätzliche Schulungen zu einzelnen Paragraphen des BetrVG´s an? Und dann auch noch 4-Tage-Seminare? Meinst du das ist für Nixraffer oder für Leute die gerne Verreisen? kopfschüttel

Ich selber bin auch schon einige Jahre Betriebsrätin, aber alles weiß ich trotzdem nicht. Da steh ich auch mal volle Pulle zu ;o)! Es ist mächtig schade, wenn Leute wie du, anderen BRlern hier das Gefühl vermitteln wollen, sie seien dumm und unwissend. Ich glaub dafü dient das Forum hier nicht.

Allerdings freu ich mich für dich, dass du so ein schlauer und guter BR-Fuchs bist ;o)

K
Kölner

28.01.2008 um 19:10 Uhr

@Luzi-Lu Es liegen ja dennoch ein paar Denkfehler Deinen Aussagen zugrunde.

  1. Ein Seminar wird beschlossen und dem AG mitgeteilt - Fertig!
  2. Hat er etwas gegen die zeitliche Lage des Seminars, gegen die enormen Kosten eines selbigen, dem Sinn und Zweck oder bzgl. der Erforderlichkeit einzuwenden, muss ER sich in Richtung Einigungsstelle und/oder Arbeitsgericht bewegen!
  3. Die Kosten dem lieben, netten Seminaranbieter im Anschluss zukommen zu lassen, ist alleinig auch Aufgabe des Seminaranbieters. Einige integre Seminaranbieter kümmern sich selbst darum; da braucht man sich nicht "persönlich" als zu schulendes BRM vor was auch immer zu fürchten!
  4. Muss man/der BR einem AG manches mal einfach nur mit vollendeten (rechtsgültigen) Tatsachen kommen. Da reagiert der AG einmal empfindlich, zweimal auch - zumeist hat er dann aber gelernt. Das ist wie beim pawlowschen Hund!

@Berti Zu dem von Dir geneideten/angesprochenen Seminartourismus wollen wir uns aber jetzt nicht hier ernsthaft unterhalten, oder? Da lebt schließlich eine ganze Branche von - auch die W.A.F.!

@all Muss der Beitrag von Berti der W.A.F. eigentlich "gepetzt" werden, weil er geschäftsschädigend ist?

I
Immie

28.01.2008 um 19:24 Uhr

@Kölner Das soll jetzt aber kein "Umlaufbeschluss"werden...:-( Aber ich bin dafür:-))

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 20:05 Uhr

@Kölner, soll ich? :-)))

I
Immie

28.01.2008 um 20:21 Uhr

@Mona-Lisa Sollen vier alle?;-)

L
Luzi-Lu

28.01.2008 um 20:35 Uhr

@ Kölner Danke für deine Infos ;-)

Die Sache mit dem Beschluss und der Mitteilung an den AG ist mir klar.

Ich selber habe schon an 11 Seminaren der WAF teilgenommen. Allerdings wollten die immer vorab eine Kostenübernahmeerklärung seitens des AG haben.

Es gab bis dato in unserer Einrichtung noch nie Probleme bzgl. Kostenübernahme durch den AG. Allerdings gab es bisher für den AG auch noch nie die Möglichkeit die Erforderlichkeit eines Seminars anzuzweifeln. Ich weiß nicht ob er es bei dem zum 87er tun wird, aber ich könnte es mir vorstellen.

Daher wollte ich hier mal nachhören wie die Erfahrungen anderer BRs zu dem Thema ist.

Ich weiß von einer BR-Kollegin aus einem BR unserer Konzernschwester, das sie einen heiden Zirkus wegen ihres Seminars hatte. Am Ende ist sie ohne Kostenübernahmeerklärung des AG zum Seminar gefahren. Der AG hat zwar die Kosten des Seminars gezahlt, allerdings hat er sich das Geld montl. in kleineren Beträgen von ihrem Gehalt wieder geholt. Sie ist dagegen nicht angegangen ;o)

I
Immie

28.01.2008 um 21:19 Uhr

@Luzi-Lu Da bleibt nur eins zu sagen... "S c h eiss Anbieter":-(

Es gibt welche, die kümmern sich selber darum an ihr Geld zu kommen...

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