Hallöchen,

eine Frage. Wir haben unseren BR neu wählen lassen (Amtszeit). Es wurden diesmal 5 BR Mitglieder gewählt. 2 davon waren schon früher im BR beim gleichen AG. Nun wurden wieder reingewählt.
Auf Nachfrage zwecks des Schulungsanspruch beim AG erklärte man mir, dass die 2 Mitglieder bereits den ersten Teil des BetrVG absolviert hatten und der AG dies nicht nochmal finanzieren will oder muss. Die 1.Kandidatin war 2015 als BR in der Schulung im ersten Teil und die 2. auch.

Wie ist das nun geregelt? Habend ie beiden trotzdem den Ansprcuh darauf, den ersten Teil des BetrVG mit zu machen oder hat der AG in dieser hinsicht recht und müssen diese nicht mit machen?

Lieben Gruß vom neugewählten BRV.