Gehaltsvorstellungen in einer Bewerbung
Wie sieht es beim Mitbestimmungsrecht des BR aus, wenn es um die Kriterien geht, nach denen eingestellt wird? Zum Beispiel bei Gehaltsangaben in einer Bewerbung. Darf der Arbeitgeber eine Bewerbung gleich „ignorieren“, wenn die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung so um die 3.000 oder 4.000 Euro höher ausfällt? Kann hier der Arbeitgeber einfach für sich entscheiden, diesen Bewerber erst gar nicht zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen? Was haben wir als BR für Handlungsmöglichkeiten? Kann sich der BR überhaupt dagegen wehren.
Community-Antworten (2)
20.07.2011 um 11:33 Uhr
@Thalteam Der AG kann einstellen, wen er will. Er kann auch die Bewerbungsunterlagen ignorieren, die er ignorieren möchte. Ein BR ht hier kein Mitspielrecht.
20.07.2011 um 14:50 Uhr
Jemanden bei einer Einstellungsauswahl nicht zu brücksichtigen, der offenbar die Gehaltsvorstellungen sprengt, finde ich nicht unbedingt ehrrührig.
Das Problem des Lohndumping u.s.w. löst man nicht damit, dass man Bewerber auf jeden Fall zum Gespräch einladen muss.
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