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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsvorstellungen in einer Bewerbung

T
Thalteam
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht es beim Mitbestimmungsrecht des BR aus, wenn es um die Kriterien geht, nach denen eingestellt wird? Zum Beispiel bei Gehaltsangaben in einer Bewerbung. Darf der Arbeitgeber eine Bewerbung gleich „ignorieren“, wenn die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung so um die 3.000 oder 4.000 Euro höher ausfällt? Kann hier der Arbeitgeber einfach für sich entscheiden, diesen Bewerber erst gar nicht zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen? Was haben wir als BR für Handlungsmöglichkeiten? Kann sich der BR überhaupt dagegen wehren.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.07.2011 um 11:33 Uhr

@Thalteam Der AG kann einstellen, wen er will. Er kann auch die Bewerbungsunterlagen ignorieren, die er ignorieren möchte. Ein BR ht hier kein Mitspielrecht.

V
viktor

20.07.2011 um 14:50 Uhr

Jemanden bei einer Einstellungsauswahl nicht zu brücksichtigen, der offenbar die Gehaltsvorstellungen sprengt, finde ich nicht unbedingt ehrrührig.

Das Problem des Lohndumping u.s.w. löst man nicht damit, dass man Bewerber auf jeden Fall zum Gespräch einladen muss.

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