Erstellt am 20.07.2011 um 08:45 Uhr von viktor
Unterlagen, die dem Mitarbeiter selbst betreffen können doch nicht geheim sein. Dieses Formular müsste doch so wie so auch in der Personalakte sein. Und da kann der Mitareneiter sich kopien anfertigen.
Also laßt den AG nur reden.
Erstellt am 20.07.2011 um 08:45 Uhr von wölfchen
. . . mag sein, dass das andere anders sehen. Hier wurde zu ähnlicher Thematik schon mal recht kontrovers diskutiert. Meine durch nichts gestützte persönliche Meinung dazu: jawohl, das war richtig und die meisten Arbeitgeber bemühen den Datenschutz auch nur, wenn es ihnen in den Kram passt.
Wir jedoch sind Arbeitnehmervertreter und haben als solche die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Das damals vertretene Argument, dass der Anwalt des Betroffenen sich schon kümmern wird, zieht nicht so richtig, denn wenn es darauf ankommt, vor Gericht zu obsiegen, bringen es sogar sonst nette Arbeitgeber unter dem Einfluss ihres erfolgsorientierten Anwalts fertig so zu lügen, dass sich die Balken biegen. So erst kürzlich am hiesigen Arbeitsgericht geschehen: da hat doch die Arbeitgeberseite steif und fest behauptet, der BR hätte einer Kündigung zugestimmt, sogar ausdrücklich. Zum Glück hatte der Anwalt des Betroffenen eine Kopie des Widerspruchs zur Hand und das Verfahren konnte unter anderen Vorzeichen zügig beendet werden.
Und genau das ist für mich der springende Punkt: natürlich könnte der Anwalt des AN erst mal die im Raum stehende Aussage verneinen. Dann wäre der Arbeitgeber wiederum im Zugzwang usw. usw. usw. Und könnt Ihr Euch vorstellen, was das für den Betroffenen für ein Nervenkrieg ist? Noch eine Verhandlung und noch eine und noch eine . . .
Aus dieser Überlegung her ist mir das piepegal und wenn der Arbeitgeber meint, dass das ein Verstoß ist, dann soll er doch den BR verklagen - er wird einen Teufel tun . . .
Erstellt am 20.07.2011 um 09:07 Uhr von Kölner
@wölfchen
...und zum selben Thema: Der BR hat keinen internen Schriftverkehr zwischen AG und BR an einen Dritten weiterzureichen.
Der Datenschutz ist aus meiner Sicht aber nicht das Problem...
Erstellt am 20.07.2011 um 09:16 Uhr von Ulrik
Das ausgegebene Formular ist ein vom MA unterschriebener Antrag auf Versetzung, welcher dadurch schon in seiner Personalakte zu finden sein sollte und der MA auch eine eigene Kopie (normalerweise) erhalten muß.
@ Kölner: Wo siehst Du das Problem?
Erstellt am 20.07.2011 um 09:25 Uhr von Kölner
@ulrik
...im wesentlichen in § 2 BetrVG
Erstellt am 20.07.2011 um 12:54 Uhr von viktor
Deswegen wird der Betriebsrat aber nicht zum Geheimrat.
Erstellt am 20.07.2011 um 15:25 Uhr von wölfchen
. . . und wieso sollte die vielbesungene und kaum praktizierte "vertrauensvolle Zusammenarbeit" dadurch gestört sein, dass ich mandatsgemäß einen Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Rechtsansprüche unterstütze? Grübel, grübel, ohne Ergebnis . . .
Erstellt am 20.07.2011 um 15:29 Uhr von Kölner
@wölfchen
...weil dieser Schriftverkehr nicht für den AN bestimmt ist? *Grübel, grübel, warum ignoriert er das?*
Erstellt am 20.07.2011 um 18:03 Uhr von wölfchen
. . . ja nun? Der Arbeitgeber von Ulrik fühlte sich (der Fragestellung nach) nicht in der vertrauensvollen Zusammenarbeit gestört, sondern sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes. Und Ulrik hat auch nicht angefragt, ob mit der Weitergabe die vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört sein könnte, sondern ob er tatsächlich einen Verstoß gegen den Datenschutz begangen hat.
Aber da der Arbeitgeber von Ulrik eine der rühmlichen Ausnahmen in Deutschland und ein eigentlich ein ganz netter, der dem klagenden Kollegen wirklich nur versehentlich keinen Festarbeitsvertrag gegeben hat, steht dem ja nix im weg, dass Ulrik im Büßergewand vor ihm auftritt und sagt: "lieber, lieber Chef, verzeih mir bitte, wenn ich einen Fehler gemacht habe, ich werds auch gewiß nicht wieder tun . . . " Und dann haben sich beide wieder ganz lieb. Sollten natürlich in den weitergereichten Unterlagen Dinge gestanden haben, deren Offenbarung dem bösen klageführenden Kollegen vielleicht sogar noch hilfreich sind und ihm einen Festarbeitsvertrag eröffnen, dann wirds wohl ein wenig länger dauern mit dem liebhaben ;-)
P.S.: steht auf Verletzung des Datenschutzes nicht Festungshaft???