Erstellt am 19.07.2011 um 22:00 Uhr von Kurzarbeiter
Nein, dass kann der Br nicht und es widerspricht dem Erholungsgedanken des Bundesurlaubsgesetz. Es ist auch keine Pflicht an Betriebsausflügen teilzunehmen. Der BR könnte also höchstens mit dem AG reden wegen einer freiwilligen Sache, dass AN 4 Mehrarbeutsstunden ggf- freiwillig opfern sofern sie teilnehmen.
Man sollte dem BR hier ganz deutlich sagen, dass er hier ohne Rechtsgrundlage und gegen ein Bundesgesetz handelt und man dieses nicht akzeptiert und notfalls die Arbeitsgerichte einschaltet.
lese auch einmal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betriebsausflug-Verpflichtung-des-AN-Urlaub-zu-nehmen--__f4948.html
Diesen Artikel ausdrucken und dem BR vorlegen
Erstellt am 19.07.2011 um 23:37 Uhr von Kölner
@kurzarbeiter
Abgesehen davon: Urlaub kann nicht in Stunden umgerechnet werden...