Wie wird der "Zeitpunkt der Bestellung für den Wahlvorstand" definiert?

Mein Fall:
Bei den BR-Wahlen in 2010 kam kein BR zustande. In 2011 wurde ich, ohne mein Wissen, für den Wahlvorstand aufgestellt. Die Liste wurde unserem Leiter der Vertriebsregion zur Information vorgelegt. 4 Tage später soll ein Vorfall eingetreten sein, für den ich 10 Tage nach Vorlage der Liste von eben jedem Vertriebsregionleiter fristlos gekündigt wurde.
Die Wiedereinstellungsklage läuft und es zeichnet sich auch schon ab, dass die fristlose Kündigung auf jeden Fall aufgehoben wird.

Mein Problem:
Der Gesamt-BR hält die Liste bis nach meiner Verhandlung zurück. Sie wird also erst danach öffentlich ausgehängt. Gelte ich trotzdem als "bestellt" und habe Kündigungsschutz? Gibts es hierzu irgendwelche Gesetze oder Urteile, die ich in meiner Verhandlung anbringen kann?