Wegnahme BR-Büro
Heute wurde uns mitgeteilt dass wir (der BR) unser Büro aufgegen müssen, da die Räumlichkeiten untervermietet werden. In diesem Büro sind der BR-PC, Drucker sowie Schränke mit BR-Akten. Der PC soll gegen ein Laptop ausgetauscht werde das überall anschließbar ist. Leider fehlt uns dann der Drucker und die Schränke bekommen wir auch nirgends unter. Wir sollen einen allgemein zugänglichen meeting Raum für unsere BR-Sitzungen nutzen und Sprechzeiten vereinbaren mit Arbeinehmern die ein Anliegen haben. Ist es tatsächlich so, dass man uns das BR-Büro wegnehmen kann und wir zukünftig nur behelfsmäßig agieren sollen?
Community-Antworten (6)
19.07.2011 um 18:10 Uhr
Man lese § 40 und die Kommentierung dazu ggf. auch noch das Thema Behinderung der Mandatsarbeit und man wird fündig!
19.07.2011 um 18:26 Uhr
@strategie Wie groß ist der BR?
19.07.2011 um 18:34 Uhr
LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07
19.07.2011 um 18:57 Uhr
Der BR besteht aus 5 Betriebsrätenund 2 Ersatzmitgliedern
20.07.2011 um 07:42 Uhr
Zu dem von Petrus bennanten Urteil auch noch weiterführenden Text: http://www.praxis-fortbildung.de/Aktuelles/default.asp?IdAktuelles=279
20.07.2011 um 11:23 Uhr
Vielen Dank. Die Antworten haben mir geholfen.
Gruß Strategie
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