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Rückzahlung von Urlaubsgeld

U
Uller
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird Urlaubsgeld im Mai für das ganze Jahr gezahlt. Eine Kollegin hat nun zum 31.08. gekündigt. Laut Urlaubsgesetz steht ihr der ganze Jahresurlaub zu.Oder? Nun meint unsere Personalchefin,das sie das Urlaubsgeld anteilig zurück zahlen soll? Ist das in Ordnung? BV gibt es dazu nicht. Was meint ihr?

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Community-Antworten (3)

P
Petrus

19.07.2011 um 11:42 Uhr

Was steht hierzu im Arbeitsvertrag? Bzw. im Tarifvertrag, falls ihr sowas habt?

U
Uller

20.07.2011 um 11:40 Uhr

Wir haben keinen TV. Im AV steht dazu gar nichts.

K
Kölner

20.07.2011 um 11:47 Uhr

@uller § 5 Abs. 3 BUrlG

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