Rückzahlung von Urlaubsgeld
Bei uns wird Urlaubsgeld im Mai für das ganze Jahr gezahlt. Eine Kollegin hat nun zum 31.08. gekündigt. Laut Urlaubsgesetz steht ihr der ganze Jahresurlaub zu.Oder? Nun meint unsere Personalchefin,das sie das Urlaubsgeld anteilig zurück zahlen soll? Ist das in Ordnung? BV gibt es dazu nicht. Was meint ihr?
Community-Antworten (3)
19.07.2011 um 11:42 Uhr
Was steht hierzu im Arbeitsvertrag? Bzw. im Tarifvertrag, falls ihr sowas habt?
20.07.2011 um 11:40 Uhr
Wir haben keinen TV. Im AV steht dazu gar nichts.
20.07.2011 um 11:47 Uhr
@uller § 5 Abs. 3 BUrlG
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