Mailflut nach Urlaub/Krankheit
Liebe Betriebsräte an mich wurde folgende Frage gerichtet: Ist der AN verpflichtet die ganzen aufgelaufenen emails während seiner Abwesenheit (z.B. Urlaub oder Krankheit) nachzuarbeiten oder ist das irgendwo geregelt. Trifft ja den einen oder anderen von uns ebenfalls, man kommt nach drei Wochen vom Urlaub zurück fährt den Rechner hoch und hunderte von mails sind im Posteingang.
Vielleicht weiß hier ein Schlauer mehr - vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (2)
17.07.2011 um 21:30 Uhr
Wenn die Bearbeitung der Mails zu seinen Aufgaben gehört ja. Ist ja auch nicht schlimm, da bezhalte Arbeitszeit. Dieses darf dann aber nicht zur Arbeitsverdichtung führen. Auch wäre es ein Fall für BR, da hier vermutlich dann Mehrarbeit anfällt was der Mitbestimmung unterliegt.
19.07.2011 um 11:47 Uhr
Soweit die Rechtslage, jetzt noch was organisatorisches: Es ist eigentlich üblich, die Firmenmailadresse eines Mitarbeiters der in Urlaub geht, entsprechend zu modifizieren! Kenne ich von zahlreichen Unternehmen so, daß wenn man eine Mail an einen im Urlaub befindlichen AN schickt, eine automatisch generierte Antwortmail auf den Urlaub sowie einen Ersatzansprechpartner hinweist. Oder die Mail gleich an eine Vertretung weitergeleitet wird. Müßte eure EDV eigentlich hinkriegen...
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