Erstellt am 17.07.2011 um 19:30 Uhr von eveline
Wenn die Bearbeitung der Mails zu seinen Aufgaben gehört ja. Ist ja auch nicht schlimm, da bezhalte Arbeitszeit. Dieses darf dann aber nicht zur Arbeitsverdichtung führen. Auch wäre es ein Fall für BR, da hier vermutlich dann Mehrarbeit anfällt was der Mitbestimmung unterliegt.
Erstellt am 19.07.2011 um 09:47 Uhr von Mundwerker
Soweit die Rechtslage, jetzt noch was organisatorisches:
Es ist eigentlich üblich, die Firmenmailadresse eines Mitarbeiters der in Urlaub geht, entsprechend zu modifizieren! Kenne ich von zahlreichen Unternehmen so, daß wenn man eine Mail an einen im Urlaub befindlichen AN schickt, eine automatisch generierte Antwortmail auf den Urlaub sowie einen Ersatzansprechpartner hinweist. Oder die Mail gleich an eine Vertretung weitergeleitet wird. Müßte eure EDV eigentlich hinkriegen...