Liebe Betriebsräte an mich wurde folgende Frage gerichtet: Ist der AN verpflichtet die ganzen aufgelaufenen emails während seiner Abwesenheit (z.B. Urlaub oder Krankheit) nachzuarbeiten oder ist das irgendwo geregelt. Trifft ja den einen oder anderen von uns ebenfalls, man kommt nach drei Wochen vom Urlaub zurück fährt den Rechner hoch und hunderte von mails sind im Posteingang.

Vielleicht weiß hier ein Schlauer mehr - vielen Dank im voraus.