Hallo, wir sind zwei Betriebe unter einem fast gleichen Namen. Nennen wir die Betriebe X und Y. Wir, der Betriebsrat von X würden der Leitung von Y gerne einen sog. Denkanstoß schreiben. Auch Personal des X-Betriebes wäre dadruch betroffen, wie unregelmäßige verlängerte Pausen, usw. Ein bestimmter Anteil X-Personal, ist auch bei Y-Betrieb angestellt.
Dann der X-Betriebsrat dies machen? Ist er dazu berechtigt?