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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl 2010 - zwei Betriebe

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Rapper
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe hier mal eine Frage zur BR-Wahl 2010. Folgender Ausgangspunkt: Wir sind 2 Betriebe, die räumlich ca. 30 Km auseinanderliegen. Betrieb 1 ist eine GmbH mit 330 MA, Betrieb 2 eine AG mit ca. 220 MA. Die Verwaltung (Personalabteilung, GL, Verkauf, Versand etc.) befindet sich im Betrieb 1 (GmbH). Im Betrieb 2 (AG) gibt es nur Fachleiter, Produktionsleiter, 3 Büro-Kräfte etc., die die Produktion sichern, Personalbüro wird jeden Mittwoch aus Betrieb 1 besetzt. Produziert wird in beiden Betrieben das Gleiche. BV´s, Firmentarifvertrag etc. gelten für beide Betriebe gleich. Wir haben 2006 einen gemeinsamen BR gewählt (11´er), da Betrieb 2 noch im Aufbau war. Jetzt die Frage: Wie sollte die BR-Wahl hier durchgeführt werden? Sollte jeder Betrieb einen eigenen BR wählen, auch wenn Betrieb 2 keine eigene Geschäftsleitung hat? Oder kann man hier das einfache Wahlverfahren durchführen? Ich wäre für jede Hilfe und Antwort dankbar.

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Community-Antworten (4)

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rolfo

04.08.2009 um 15:42 Uhr

Grundsätzlich kann das vereinfachte Wahlverfahren nichrt angewandt werden. Ich denke für die kommende Wahl solltet ihr 2 selbständige BR wählen und dann einen GBR, so ist zumindest die Betreuung der Mitarbeiter in beiden Betrieben gesichert und alles was euch gemeinsam betrifft kann über den GBR geregelt werden. Der Vorteil sind ja auch in jedem Betrieb ein Freigestellter.

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DeWalt

04.08.2009 um 16:03 Uhr

Moin Rapper

Als erstes müsst ihr klären, ob es sich um zwei Betriebe oder einen Hauptbetrieb und einem einfachen oder qulaifizierten Betriebsteil handelt. Bei Hauptbetrieb und Betriebsteil ist der Hauptbetrieb derjenige, in dem das Management sitzt. Der Betriebsteil ist immer in den Zweck des Hauptbetriebes eingegliedert, muss aber eine gewisse Selbstständigkeit aufweisen um als Betriebsteil zu gelten.

Sind aber beide Standorte so selbstständig, dass sie ohne den anderen existieren können handelt es sich um zwei Betriebe. Das ist für die Wahl wichtig. Der Fitting kommentiert dies ganz gut.

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Rapper

04.08.2009 um 16:23 Uhr

Betrieb 2 kann ohne Betrieb 1 nicht alleine existieren, da es dort keine Verkaufsabteilung gibt, auch keine eigenständige Verwaltung. Betrieb 2 ist halt nur eine AG, weil dort noch zwei Miteigentümer drin hängen, Betrieb 1 ist in einer Hand. Dort sitzt auch der Verkauf, die Geschäftsleitung, Personalabteilung etc.. Die Einstellungen für Betrieb 2 werden auch durch Betrieb 1 vorgenommen, da dort keine Personalabteilung existiert. Es ist schon ein bischen verzwickt.

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DeWalt

04.08.2009 um 17:02 Uhr

Ok dann sieht es nach einem Betriebsteil aus. Bleibt die Frage nach einfachem, oder qualifiziertem Betriebsteil. Der 2. gilt als BR fähiger Betrieb. Heißt die Kollegen können einen eigenen BR wählen, oder durch Stimmenmehrheit entscheiden an der BR Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Ein Betriebsteil ist ein qualifizierter Betriebsteil, wenn er räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist oder er im Aufgabenbereich und Organisation eigenständig ist. Was als räumlich weit entfernt zählt ist nicht so richtig beschrieben. Es heißt wenn eine vernünftige Vertretung der Arbeitnehmer durch den BR im Hauptbetrieb nicht gewährleistet ist, ist der Betriebsteil räumlich weit entfernt. Vielleicht kann die GEW. helfen.

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