Beginnen Fristen neu, wenn innerhalb zweier Tage der ordentlichen Kündigung eine außerordentliche K. folgt?
Einem Arbeitnehmer soll betriebsbedingt gekündigt werden. Der Arbeitgeber legt alle relevanten Argumente dem Betriebsrat vor und spricht danach mit dem Arbeitnehmer über die beabsichtigte Kündigung. Einen Tag später entscheidet der AG, den AN fristlos zu kündigen, weil der AN den Personalchef angerufen hat und ihn lauthals beschimpft hat und informiert den Betriebsrat. Dem Betriebsrat stehen nun drei Tage für eine Stellungnahme zur Verfügung. Am darauffolgenden Tag entschuldigt sich der Arbeitnehmer beim Personlchef und die GL lässt durchblicken, dass sie auf die ao. Kündigung verzichten will. Frage: Beginnt die Wochenfrist, in der der Betriebsrat seine Stellungnahme abgeben muss/kann vom Tag der ordentlichen zur Anhörung oder vom Tag der Information über die ao. Kündigung
Community-Antworten (2)
19.06.2008 um 20:26 Uhr
@lanet,
wenn ihr zwei Anhörungen bekommen habt dann habt ihr auch zwei Fristen.
21.06.2008 um 12:15 Uhr
@lanet "...Der Arbeitgeber legt alle relevanten Argumente dem Betriebsrat vor und spricht danach mit dem Arbeitnehmer über die beabsichtigte Kündigung."
Stichwort: "Eine vor Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam..."
Ich kann verstehen, dass der AG die a.o. Kündigung zurücknimmt und ich könnte mir auch vorstellen, dass die betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist...
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