Hallo liebe Wissende,
der BR soll eine Stellungnahme zur Anhörung einer fristlosen Kündigung abgeben.
( Kündigung scheint berechtigt, Sexueller Übergriff mit Zeugen)
Wolllen dazu außerordentliche Sitzung einberufen, muß über die Stellungnahme ein Beschluss
gefasst werden oder reicht eine einfache Abstimmung ?
Z.B. - Auf Grund der Schwere des nicht zu akzeptierenden Verhaltens und zum Schutz der Belegschaft stimmt der BR einer fristlosen Kündigung zu. ?????
Die beschuldigte Person hat auch schon mehrere Drohungen ausgesprochen.
Was sagt ihr dazu ? MfG