Beschluss über Stellungnahme des BR zur Fristlosen Kündigung
Hallo liebe Wissende, der BR soll eine Stellungnahme zur Anhörung einer fristlosen Kündigung abgeben. ( Kündigung scheint berechtigt, Sexueller Übergriff mit Zeugen) Wolllen dazu außerordentliche Sitzung einberufen, muß über die Stellungnahme ein Beschluss gefasst werden oder reicht eine einfache Abstimmung ? Z.B. - Auf Grund der Schwere des nicht zu akzeptierenden Verhaltens und zum Schutz der Belegschaft stimmt der BR einer fristlosen Kündigung zu. ????? Die beschuldigte Person hat auch schon mehrere Drohungen ausgesprochen. Was sagt ihr dazu ? MfG
Community-Antworten (1)
14.09.2010 um 10:45 Uhr
Hi Waldi, zunächst mal, wenn der BR abstimmt, dann ist das förmlich ein Beschluß. Da Du ja auch formulieren mußt, über was ihr abstimmt, kommt deine Wortwahl 'auf Grund... stimmt der BR zu' dem Ganzen schon ziemlich Nahe. Zu der Stellungnahme nach aussenhin schieden sich etwas die Geister. Auf der Einen Seite steht die Auffassung, daß der BR die Vertretung des Schwächeren ist. Also, wenn ein AN gekündigt wird, und diese Kündigung ist gerechtfertigt, dann lieber nichts sagen und Frist verstreichen lassen. Ist eine Meinung. Ich persönlich sehe den BR als Vertretung aller AN. Da geht so ein Verhalten, wie Du es von deinem Kollegen beschrieben hast, gar nicht. Daher denke ich, daß ein BR auch mal den Hintern in der Hose haben soll, ein Statement abzugeben. Zustimmung, aufgrund der Schwere des Vergehens, zum Schutze der restlichen AN. Allerdings muß klar sein, daß sich der Sachverhalt so abgespielt hat!!
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