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Zeitarbeit

K
KSMann
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma beabsichtigt in Kürze für die Übergangszeit (Urlaub) einen Zeitarbeiter (Merkur) zubeschäftigen. Wie verhält sich in so einer Situation der Br?

93501

Community-Antworten (1)

R
rkoch

13.07.2011 um 13:24 Uhr

Er nickt ihn nach §99 ab wenn es keinen Widerspruchsgrund gibt......

Evtl. kann man den AG ein bisschen mit der Personalplanung ärgern, aber das ist verlorene Liebesmüh....

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