Unsere Firma beabsichtigt in Kürze für die Übergangszeit (Urlaub) einen Zeitarbeiter (Merkur) zubeschäftigen. Wie verhält sich in so einer Situation der Br?
Erstellt am 13.07.2011 um 11:24 Uhr von rkoch Er nickt ihn nach §99 ab wenn es keinen Widerspruchsgrund gibt...... Evtl. kann man den AG ein bisschen mit der Personalplanung ärgern, aber das ist verlorene Liebesmüh....