Zeitarbeit
Unsere Firma beabsichtigt in Kürze für die Übergangszeit (Urlaub) einen Zeitarbeiter (Merkur) zubeschäftigen. Wie verhält sich in so einer Situation der Br?
Community-Antworten (1)
13.07.2011 um 13:24 Uhr
Er nickt ihn nach §99 ab wenn es keinen Widerspruchsgrund gibt......
Evtl. kann man den AG ein bisschen mit der Personalplanung ärgern, aber das ist verlorene Liebesmüh....
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